Das Auswärtige Amt führt derzeit ein bisher einmaliges Rückholprogramm für Urlauber durch. Für Reiserückkehrer gilt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 9. April 2020. Diese besagt unter anderem, dass Rückreisende verpflichtet sind:
- sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung zu begeben
- sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten
- keinen Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören
- das Gesundheitsamt unverzüglich über ihre Einreise zu informieren:
- bevorzugt per E-Mail: hygiene@leipzig.de
- Telefon: 0341 123-0
- bei Krankheitssymptomen ebenfalls das Gesundheitsamt unverzüglich zu kontaktieren (Telefon: 0341 123-0).
Außerdem gilt nach wie vor der Appell, die allgemeinen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten und den Gesundheitszustand genau zu beobachten.