Diesen Nutzern werden rechtzeitig die neuen und künftig zu beachtenden Zahlungsinformationen zugesendet. Durch den aktuell hohen Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den etwa 11.000 anzupassenden Verträgen kann dies noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die hiermit angesprochenen Garagennutzer können allerdings unbesorgt sein, da die Zahlungsfristen entsprechend angepasst werden.
Fehlüberweisungen vermeiden
Vermieden werden soll, dass vorschnell möglicherweise noch nicht angepasste Beträge überwiesen werden oder die verwendete Bankverbindung aktuell nicht mehr gültig ist.
Von dieser Verfahrensweise ausgenommen sind Garagennutzer, deren Nutzungsentgelte bereits 240 Euro oder mehr betragen und die sich außerdem bereits in städtischer Verwaltung befinden. Diese entrichten Ihre Zahlungen bitte weiter wie bisher.
Generell gilt: alle Nutzungsentgelte für Garagen auf städtischen Grundstücken sind künftig nur noch direkt an die Stadt zu entrichten. Von einer Überweisung der Nutzungsentgelte an Fremdverwalter oder bisher selbstverwaltende Garagengemeinschaften ist abzusehen, da diese ab Januar 2021 nicht mehr zuständig sind.
SEPA-Lastschrift bevorzugt
Damit auch zukünftig der fristgerechte Zahlungseingang gewährleistet wird, empfiehlt die Stadtkasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit erfolgt der Einzug immer pünktlich zur Fälligkeit. Die damit verbundenen Vorteile: keine Terminüberwachung, kein Verzug sowie die Einsparung des Auwandes für eine Überweisung.