Zum 1. Januar 2012 ist der bisherige Kontopfändungsschutz ersatzlos weggefallen. Konnten Unternehmen bisher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe, Kindergeld, Rente trotz bestehender Pfändung innerhalb von 14 Tagen abheben bzw. über diese verfügen, so ist dies nun nicht mehr möglich. Sozialleistungen und Arbeitseinkommen sind ab 1. Januar 2012 nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto dem sogenannten P-Konto geschützt.
informiert am 18. Januar 2012: Neue Regeln zum Kontopfändungsschutz / Forderungen effektiv durchsetzen
Da der Kontopfändung neben der Vollstreckung in bewegliche Sachen eine immer größere Bedeutung zukommt, informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig interessierte Unternehmen, die ihre Forderungen effektiv durchsetzen wollen, am 18. Januar 2012 von 14 bis 19 Uhr über die neuen gesetzlichen Regelungen zum P-Konto und den damit verbundenen Änderungen zum Kontopfändungsschutz. Die Referentin Dipl. Rechtspflegerin (FH) Karin Scheungrab gibt außerdem Tipps und Auskünfte zu weiteren Pfändungsformen, wie z. B. der Lohn- und Gehaltspfändung. Dabei geht es vor allem um die Beschaffung der dafür nötigen Informationen sowie die Drittschuldnererklärung. Probleme und Einzelfragen werden aufgegriffen sowie Muster und Formulierungshilfen gegeben.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten.
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Ansprechpartnerin:
Catherine Wappler
zu Leipzig
Telefon: 0341 1267-1179,
Mail: wappler@leipzig.ihk.de
Quelle: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig)+++
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