Aktuell hat der Stadtrat mit seinem Beschluss vom 18. April 2018 der Verwaltung diesen Auftrag erteilt und sie beauftragt, im nächsten Doppelhaushalt ohne die Erträge aus Straßenausbaubeiträgen zu planen.
Die Satzungsänderung muss dann vom Stadtrat beschlossen werden. Sie tritt am Tage der Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt in Kraft. Für Baumaßnahmen, die bis zum Inkrafttreten abgeschlossen sind und für die die letzte Bau-Rechnung vorliegt, sind entsprechend der noch geltenden Satzung zu bescheiden, das heißt die Gebühren sind zu erheben.
Der Stadtrat kann hier natürlich auch Ausnahmen festlegen.