Anträge auf Fördermittel können bis zum 30. September gestellt werden.
Gefördert werden interkulturelle Vorhaben, die der Integration von Migrantinnen und Migranten sowie dem Abbau von Diskriminierung auf Grund der ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit dienen. Sie sollen öffentlichkeitswirksam sein und mehr Toleranz und Akzeptanz gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt bewirken. Zuschüsse für allgemeine, nur den Mitgliedern dienende Vereinszwecke oder pauschale Zahlungen können nicht gewährt werden, entsprechende Anträge finden keine Berücksichtigung.
Es gelten die "Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen" und die "Richtlinie über die Förderung von Vereinen und Verbänden durch das Referat Ausländerbeauftragter". Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragsformulare können im Referat Ausländerbeauftragter, Neues Rathaus, Zi. 4, abgeholt werden oder sind als pdf-Format im Internet unter www.leipzig.de (Bürgerportal/Service/Formulare) zu finden. Antragsteller haben die Möglichkeit, sich vor Antragsstellung im Referat Ausländerbeauftragter beraten zu lassen.
Ansprechpartnerin hier ist Margret Szabó (Tel. 123 2691).text
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
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