5. Alle Verkaufsstellen in den nicht aufgeführten Ortsteilen der Stadt Leipzig können an folgenden Sonntagen geöffnet sein:
- 1. Sonntag: 02.12.2007
- 2. Sonntag: 09.12.2007
- 3. Sonntag: 16.12.2007
- 4. Sonntag: 23.12.2007
Verlängerte Öffnungszeiten der Verkaufsstellen an Werktagen:
- Sonnabend, 29.09.2007 geöffnet bis 24 Uhr
- Dienstag, 02.10.2007 geöffnet bis 24 Uhr
Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
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