Bewohnerparken Waldstraßenviertel: Parkgebiet wird neu eingeteilt
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Das Verkehrs- und Tiefbauamt sowie das Ordnungsamt informieren:
Bewohnerparken Waldstraßenviertel: Parkgebiet wird neu eingeteilt
Das Bewohnerparkgebiet im Waldstraßenviertel wird nach einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) neu zugeschnitten. Der ursprüngliche Bewohnerparkbereich E soll künftig in die Bereiche E und G neu aufgeteilt werden (siehe Karte). Der Bereich F bleibt unverändert. Vor der endgültigen Verständigung der Stadtspitze werden die geplanten Änderungen am heutigen 12. Mai den Interessensgruppen des Viertels vorgestellt. Die abschließende Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss voraussichtlich im Juli.
Anschließend kann die Beschilderung der Bewohnerparkbereiche entsprechend beauftragt werden. Rund 630 Verkehrsschilder müssen neu montiert werden. Danach tritt die Neuregelung in Kraft, zugleich werden die Parkscheinautomaten in Betrieb genommen. Über die genaue Zeitschiene informiert die Stadt dann gesondert.
Geplant ist, bereits beantragte und ausgegebene Bewohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen gebührenfrei neu auszustellen. Dies geschieht, ohne dass ein erneuter Antrag nötig wird. Die Verwaltung stellt die neuen Bewohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen den bisherigen Inhabern unaufgefordert direkt zu. Der neue Parkausweis beziehungsweise die neue Ausnahmegenehmigung ist dann in Abhängigkeit der Wohnanschrift oder der Hauptniederlassung für den Parkbereich E oder G gültig. Nutzer eines Bewohnerparkausweises, die aus dem bisherigen Bewohnerparkgebiet E verzogen sind, werden seitens des Ordnungsamtes über die Möglichkeit einer Gebührenrückerstattung informiert.
Das OVG hatte vergangenes Jahr in der Zone E einen Widerspruch zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gesehen, wonach die maximale Ausdehnung eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten die Länge von 1.000 Metern nicht übersteigen darf. In Zone E betrug sie etwa 1.160 Meter. Die Bewohnerparkregelung sowie das gebührenpflichtige Parken in Zone E wurde daraufhin ausgesetzt. Das Gericht hatte in seinem Beschluss jedoch ausdrücklich festgestellt, dass es darüber hinaus keine Anhaltspunkte sieht, dass die Anordnung des Bewohnerparkens an sich rechtswidrig wäre. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Durch die Parkregelungen im Waldstraßenviertel wird der anhaltend starke Parkdruck reduziert, wodurch Bewohner eher einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung finden können. Wenn weniger Autos im Quartier parken, verbessert sich zudem in vielen Bereichen für Radfahrer, Fußgänger und PKW die Sicht. Dies erhöht die Verkehrssicherheit und der öffentliche Raum wird attraktiver. Der Stadtrat hatte dem Parkraumkonzept zugestimmt. Dieses soll nun dem Gerichtsbeschluss entsprechend angepasst werden. +++
Redaktioneller Hinweis: Die Karte anbei kann bei Nennung der Quelle (Stadt Leipzig) kostenfrei verwendet werden.