Schallschutzförderung
Im Alltag umgeben uns viele Geräusche. Manche empfinden wir als angenehm, andere belasten uns und werden als Lärm wahrgenommen. Lärm ist aber nicht nur störend, er kann auf Dauer sogar krank machen.
Leider ist es oftmals nicht möglich den Straßenverkehr entscheidend zu reduzieren und so den Lärm an der Quelle zu bekämpfen. In diesen Fällen helfen nur passive Schallschutzmaßnahmen.
Deshalb hat die Stadt Leipzig ein Förderprogramm aufgelegt, aus dem unter anderem der Einbau von schallmindernden Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Rollladenkästen und Lüftern in Wohngebäuden bezuschusst werden kann, wenn keine anderen ausreichenden Lärmminderungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Die Möglichkeit der Förderung besteht, wenn das Gebäude an einer lärmbelasteten Hauptverkehrsstraße oder an Schienenwegen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) liegt und folgende Lärmpegel an der betroffenen Gebäudeseite überschritten werden:
- 65 Dezibel (dB(A)) ganztags oder
- 55 Dezibel (dB(A)) nachts
Vorteile von Schallschutzfenstern
Studien belegen es eindeutig: Unser Wohlbefinden hängt stark davon ab, inwieweit wir Lärm ausgesetzt sind. Vor allem Straßenverkehrslärm wird als sehr belästigend empfunden. Ist es in unseren eigenen vier Wänden zu laut, können wir weder konzentriert arbeiten noch in Ruhe schlafen.
Schallschutzfenster und fensterunabhängige Lüftungen tragen dann dazu bei, in Wohn- und Aufenthaltsräumen die Lärmpegel auf ein angemessenes Niveau zu senken.
Fragen und Antworten zur Schallschutzförderung
Checkliste: Voraussetzungen erfüllt?
- Das Objekt befindet sich in Leipzig
- Gebäude liegt an einer lärmbelasteten Straße oder an Schienenwegen der LVB (Leipziger Verkehrsbetriebe)
- 65 dB(A) (dB = Dezibel) ganztags oder 55 dB(A) nachts sind am Gebäude überschritten
- Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen: Maßnahmenbeginn ist bereits die Beauftragung des Fachbetriebs oder der Abschluss eines Leistungsvertrages
- Sie sind Eigentümer der Immobilie
Woher weiß ich, ob es bei mir zu laut ist?
Ob Sie betroffen und förderberechtigt sind, hängt davon ab, wie laut es an Ihrem Wohnhaus ist. Zur Ermittlung der Lärmpegel öffnen Sie die Karte der Lärmkartierung und gehen wie folgt vor:
- Geben Sie Ihre Adresse ein.
- Zoomen Sie gegebenenfalls weiter in die Karte hinein.
- Klicken Sie an die Stelle, wo sich die Fassade bzw. das betroffene Fenster des Gebäudes befindet.
- In dem sich öffnenden Fenster werden die Lärmwerte (ganztags) in dB(A) angezeigt.
- Über das Inhaltsverzeichnis (unterer Bildrand) lassen sich durch Hakensetzung auch andere Lärmwerte (zum Beispiel nachts) anzeigen. Ausschlaggebend für die Förderung sind die Lärmwerte für Kfz und Straßenbahn.
- Liegen die Lärmwerte über 65 dB(A) ganztags oder 55 dB(A) nachts, können Sie bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen Fördermittel beantragen.
Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Eigentümer,
- Nießbraucher oder
- Erbbauberechtigte der betreffenden Immobilie
Gefördert wird der Einbau von:
- Schallschutzfenstern
- schallgedämmten Rollladenkästen
- elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüftern
Wieviel wird gefördert?
Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 Euro je Wohneinheit und 75 % der Maßnahmenkosten begrenzt.
Bauteil | Höchstfördersumme |
Fenster, Balkontüren, Fenstertürkombinationen | 300 Euro/m² Einbaufläche (bis SSK 4) |
Fenster, Balkontüren, Fenstertürkombinationen | 400 Euro/m² Einbaufläche (ab SSK 5) |
Schalldämmlüfter* (in Schlaf- und Kinderzimmern) | 300 Euro pro Lüfter |
Rollladenkästen (Ersatz oder schalltechnische Nachbesserung vorhandener Rollladenkästen) | 250 Euro pro Rollladenkasten |
* Fensterfalzlüfter sind von der Förderung ausgenommen
Welche Fristen gibt es?
Anträge können bis zum 30. September für das Folgejahr gestellt werden und werden (bei Vollständigkeit) nach Eingang bearbeitet. Sie können nur berücksichtigt werden, insofern Haushaltsmittel vorhanden sind. Für das laufende Jahr gilt die Sonderregelung, dass Anträge auch für das laufende Jahr 2023 bis zum 30.09. gestellt werden können.
Dieses Jahr sind 100.000 Euro und für 2024 200.000 Euro verfügbar. Auch in den kommenden Jahren sind jährlich 200.000 Euro für die Förderung von Schallschutzmaßnahmen eingeplant.
Antragstellung – wie läuft das ab?
Füllen Sie die beiden Formulare
- Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung im Rahmen der Schallschutzförderung (PDF 791 KB) und
- Angaben zu Fenstern, Lüftern und Rollladenkästen (PDF 740 KB)
vollständig aus.
Senden Sie diese samt Anlagen (siehe Fachförderrichtlinie oder weiter unten „Was muss mit dem Antrag eingereicht werden?“ ) in schriftlicher Form an die
Stadt Leipzig
Amt für Umweltschutz
Technisches Rathaus
Prager Straße 118 – 136
04317 Leipzig
Wichtig zu wissen:
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragserteilung für die Schallschutzmaßnahmen gestellt werden. Mit der Maßnahme bzw. deren Beauftragung darf also erst begonnen werden, sobald Sie einen positiven Förderbescheid bekommen haben.
Sollten Sie die Arbeiten kurzfristig beauftragen wollen, besteht die Möglichkeit bei Antragstellung den vorzeitigen Beginn der Maßnahme zu beantragen (siehe Punkt 6 im Antragsformular). Mit der Beauftragung der Maßnahme kann dann begonnen werden, sobald Sie eine Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten haben, was in der Regel zeitnah erfolgen kann. Dies geschieht jedoch ohne Rechtsanspruch auf eine spätere Zuwendung.
Folgende Unterlagen reichen Sie mit dem Antragsformular ein:
- Formular „Angaben zu Fenstern, Lüftern, Rollladenkästen (PDF 740 KB)“
- Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate in Bezug zum Datum der Antragstellung)
- Ansichtspläne des Gebäudes
- Grundrisspläne für jedes Stockwerk (in denen die beantragten Maßnahmen beziehungsweise Fenster, Türen, Lüfter und Rollladenkästen gekennzeichnet sind, inkl. Fenster- und Türabmessungen)
- mindestens drei vergleichbare Angebote von Fachfirmen
- Prüfzeugnisse und Nachweise der erforderlichen Schalldämmmaße der für die Förderung beantragten Fenster, Türen, Lüfter und Rollladenkästen
- Zeitplan für die Vorhabendurchführung (Beauftragung bis Abschluss der Baumaßnahme, siehe Punkt 10 im Antragsformular)
- Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (bei Eigentumswohnungen)
- ggf. denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
Ausführlichere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie unter Punkt 7.1 oder im Antragsformular unter Punkt 5.
Hier finde Sie die finden Sie Förderrichtlinie.
- Formular "Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung im Rahmen der Schallschutzförderung (PDF 791 KB)
- Formular „Angaben zu Fenstern, Lüftern, Rollladenkästen (PDF 740 KB)“
Alternativ können wir Ihnen die Formulare per E-Mail zusenden.
Für Informationen zu ausführenden Firmen wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer zu Leipzig oder die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an umweltschutz@leipzig.de oder rufen uns an unter den Nummern 0341 123-1645 oder 0341 123-1647.
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