Öffentlicher Personennahverkehr
Die Stadt Leipzig ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (Bus und Straßenbahn) im Stadtgebiet. Sie ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der zurzeit wirksame Nahverkehrsplan wurde im Dezember 2019 vom Stadtrat beschlossen. Gegenstände dieses Plans sind unter anderem die Festlegung von Standards für das Leistungsangebot, die Konzeption eines integrierten Verkehrsnetzes sowie die Finanzierung der Verkehrsleistungen. Mit der Erbringung der konkreten Verkehrsleistungen im Stadtverkehr bis zum 31.12.2028 hat der Stadtrat die Leipziger Verkehrsbetriebe betraut. Die Leipziger Verkehrsbetriebe haben sich mit ihrer Strategie "Fokus 25 - Moderne Mobilität für Leipzig" konkrete Ziele für die Erbringung dieser Dienstleistungen gesetzt.
Neubetrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe - Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages und Ausschließlichkeitsrechts
Die Leipziger Verkehrsbetriebe sind für weitere 22,5 Jahre mit der Bedienung des Leipziger Stadtgebietes mit Straßenbahnen und Bussen sowie ergänzenden Mobilitätsdienstleistungen betraut. Zum 27.07.2022 trat der Öffentliche Dienstleistungsauftrag "Stadtverkehr Leipzig" in Kraft und löste die vorhergehende Betrauung ab. Die vorfristige Neubetrauung wurde bereits im Februar 2022 vom Leipziger Stadtrat beschlossen (II-DS-06071-NF-01). Sie erfolgt auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages mit folgendem Inhalt:
- Vorhaltung und der Betrieb der Infrastruktur
- Betrieb der Mobilitätsplattform LeipzigMOVE
- Ideenfindung zum autonomen Fahren im Zusammenhang mit dem Verkehrsmanagement
- Errichtung und Betrieb von Mobilitätsstationen für weitere 8 Jahre, inklusive Abschluss einer Sondernutzungsvereinbarung über die dafür genutzten Flächen
- Betrieb der Mobilitätsstationen
Mit dem Stadtratsbeschluss wurde ebenfalls der Neufassung des aus dem Jahr 1999 stammenden Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages zugestimmt.
Die Direktvergabe wurde vom zuständigen Finanzamt bezüglich der steuerlichen Unschädlichkeit des Dienstleistungsauftrages (insbesondere der Umsetzsteuerneutralität) positiv beschieden, so dass die notwendigen Gesellschafterweisungen an die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft GmbH sowie die Leipziger Verkehrsbetriebe erteilt werden konnten. Die Vergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages wurde am 05.09.2022 im EU-Amtsblatt bekannt gemacht.
Mit der Neubetrauung wurde das gesamte Betrauungs- und Finanzierungskonstrukt nicht nur vereinfacht, sondern auch an die vielen neuen Rahmenbedingungen rechts- und zukunftssicher angepasst. Ein entsprechendes Änderungsmanagement ermöglicht eine kurzfristigere und flexiblere Reaktion auf geänderte Rahmenbedingungen. Neben den bereits genannten Aspekten hat die neue Betrauung folgende Vorteile:
- Sicherung des Fundamentes für die Leipziger Verkehrsbetriebe, um den Nahverkehrsplan weiter umzusetzen.
- Der Öffentliche Dienstleistungsauftrag ist die Grundlage zur Erteilung auslaufender Liniengenehmigungen.
- Er ermöglicht es den Verkehrsbetrieben, innovative Angebote zu erproben und neue Geschäftsfelder zu erschließen.
Das neue Betrauungskonstrukt ist jedoch nicht nur Grundlage für die zukünftige Leistungserbringung, sondern auch für nachhaltige Investitionen: Es enthält Regelungen für die zukünftige Finanzierung, mit derer die Ziele der Stadt Leipzig im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2030 umgesetzt werden können. Geknüpft an die Finanzierungsregelungen sind Qualitäts- und Leistungsanforderungen, die es seitens der Verkehrsbetriebe zu erfüllen gilt.
Wie auch im bisherigen Betrauungsmodell wird die Leipziger Gruppe vorrangig die Finanzierung übernehmen, das heißt die Kosten, die den Verkehrsbetrieben für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen anfallen, werden über Gesellschafterzuschüsse der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH gedeckt. Sollte die konzerninterne Finanzierung nicht (vollständig) möglich sein, stellt die Stadt (im Zweifelsfall durch Mittel aus dem städtischen Haushalt) sicher, so dass ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Erteilung eines Ausschließlichkeitsrechts
Im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Dienstleistungsauftrages hat die Stadt Leipzig den Leipziger Verkehrsbetrieben außerdem mit Datum vom 10.01.2023 einen „Bescheid über die Gewährung eines ausschließlichen Rechts zum Betrieb öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen sowie ggf. anderen Verkehrsmitteln im Gebiet der Stadt Leipzig“ erteilt. Damit wird den Verkehrsbetrieben das Recht gewährt, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Verkehre auf dem Gebiet der Stadt Leipzig (einschließlich ausbrechende Verkehre) unter Ausschluss aller anderen Betreiber gleichartiger Verkehrsdienste zu erbringen. Der Bescheid dient demzufolge insbesondere dem Schutz der Verkehrsdienste und der Sicherung der Erlöspotenziale.
Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig
Der Stadtrat hat am 18.12.2019 die Zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschlossen. Inzwischen liegt die Endfassung des Nahverkehrsplans unter Berücksichtigung aller vom Stadtrat beschlossenen Änderungswünsche vor. Neben der aktuellen Langfassung steht auch eine Kurzfassung des Nahverkehrsplans für den eiligen Leser zur Verfügung.
Nachdem sich der Stadtrat sehr bewusst im letzten Jahr für ein Nachhaltigkeitsszenario als Grundlage der Verkehrsplanung in unserer Stadt entschieden hat, wurden damit auch für den hier vorliegenden Nahverkehrsplan, klare Eckpunkte gesetzt. Der öffentliche Nahverkehr wird in Zukunft an Bedeutung für eine lebenswerte Stadt gewinnen, dafür müssen wir ihn ausbauen und beschleunigen.
Barrierefreier öffentlicher Personennahverkehr: Zielstellung im neuen Nahverkehrsplan
Die verbindlichen Standards des Leistungsangebots im Nahverkehr, zum Beispiel für die Bedienungshäufigkeit der Haltestellen, wurden deshalb angehoben und neue Standards definiert, unter anderem zur Verbesserung der Netzverknüpfung, der Begrenzung von Langsamfahrstellen oder zur Barrierefreiheit. Eine konkrete Zielstellung ist beispielsweise auch eine Steigerung der Fahrgastzahlen von heute 156 Millionen auf 185 Millionen pro Jahr bis 2024.
Inhalte des Nahverkehrsplans
Kurz- bis mittelfristig ist insbesondere geplant, infrastrukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um die Beförderungskapazitäten zu erhöhen. Deshalb ist das Umbauprogramm im Gleisnetz zum Einsatz von neuen, 2,40 Meter breiten Fahrzeugen so voranzubringen, dass diese auf ersten Linien eingesetzt werden können. Zudem sollen erkannte Engpässe der Verkehrsbedienung beseitigt, öffentliche Verkehrsmittel durch Bevorrechtigung, Modernisierung und Kapazitätserweiterungen im Bestandsnetz beschleunigt sowie Haltestellen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit weiter ausgebaut werden. Die gewaltigen Investitionen werden jedoch nur mit Fördermitteln aus Land und Bund finanzierbar sein. Insofern ist es heute noch unwahrscheinlich, dass man ohne zusätzliche andere Einnahmequellen auch zukünftig, wie in diesem Jahr, auf Tariferhöhungen im ÖPNV verzichten kann. Wichtig ist aber eine ganzheitliche Diskussion zur Entwicklung der Tarifstrategie. Die Kurz- und Langfassung des zweiten Nahverkehrsplanes finden Sie im Downloadbereich.
Beteiligungsprozess
In einem breit angelegten mehrstufigen Prozess war der Plan seit 2016 unter Beteiligung von Experten, Politik und Bürgerschaft fortgeschrieben worden. Aus dem Beteiligungsverfahren zur Entwurfsfassung gingen von den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Trägern öffentlicher Belange insgesamt 450 Anregungen ein, circa ein Viertel davon fanden Eingang in den neuen Nahverkehrsplan, wie beispielsweise ein neuer Zielstandard Z 8 zur Beförderungsgeschwindigkeit oder das neue Ziel 9 mit Standards für Beschäftigte im ÖPNV.
Bürgerinformationsveranstaltung
Nach einer ersten Bürgerinformationsveranstaltung im Januar 2016 wurde am 22. Oktober 2018 im Stadtratssaal auf der zweiten Bürgerinformationsveranstaltung der Entwurf des Nahverkehrsplans vorgestellt. Der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (Zweite Fortschreibung) ist ein wesentliches Fachkonzept für die Entwicklung von Mobilität in der Stadt. Er definiert für die Jahre bis 2024 den allgemeinen Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Stadtgebiet und ist Grundlage für alle diesbezüglichen Einzelentscheidungen. Er schafft Voraussetzungen für einen auch zukünftig leistungsfähigen ÖPNV in Leipzig und legt weiteren Untersuchungsbedarf fest. Um die hochgesteckten Ziele zu erreichen, sind in Kürze wichtige politische und verkehrsplanerische Weichenstellungen notwendig. Eingebettet in den Vortrag wurden verschiedene Fragen an die Besucher zu Themen des Nahverkehrsplans gestellt, um ein erstes Stimmungsbild zu bekommen.
In der anschließenden Diskussionsrunde standen der Geschäftsführer der Leipziger Verkehrsbetriebe Herr Juhrs, Herr Spath von dem mit der Erstellung des Nahverkehrsplans beauftragten Büro Spath + Nagel, der Amtsleiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes Herr Jana sowie der Fachbereichsleiter Nahverkehr Herr Rausch den vielfältigen Fragen der Teilnehmer zur Verfügung.
Vortrag zur Entwurfsfassung inklusive Abstimmungsergebnisse
Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig
Ausgehend von der Vision für Leipzig, Mobilität sicher, zuverlässig, sauber, bezahlbar und als Möglichkeit der Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen zu gestalten sowie vom Auftrag des Stadtrates mehrere Szenarien zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans vorzulegen, hat sich die Stadt in Anbetracht der gegenseitigen Abhängigkeiten der Verkehrsarten im Gesamtverkehrssystem darüber hinausgehend auf der Basis des 2015 verabschiedeten Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum (STEP VöR) sowie den aktualisierten Bevölkerungsprognosen der Frage gestellt, in welchen Szenarien sich die Mobilität insgesamt in Leipzig zukünftig gestalten lässt, um ein lebenswertes Leipzig in Bewegung zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Am 27. September 2018 hat der Stadtrat in diesem Zusammenhang das Nachhaltigkeitsszenario als weiterführende Planungsgrundlage beschlossen. Die Mobilitätsstrategie 2030 wurde mit einem Rahmenplan zur Umsetzung untersetzt, der in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Mobilitätsstrategie 2030.
Ergänzende Finanzierungswege für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Gemeinsam mit der Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) GmbH beschäftigt sich die Stadt Leipzig bereits seit geraumer Zeit mit dem Thema einer zukunftssicheren Finanzierung des Nahverkehrssystems.
Als eines der zentralen Arbeitspakete im Rahmen der Strategie "MDV 2025" wurde der Auftrag zur Untersuchung einer zukunftssicheren Finanzierung des Nahverkehrssystems im Verbundraum definiert. In diesem Zusammenhang wurden im Auftrag der 24 MDV-Gesellschafter sechs Gutachten erarbeitet, um verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der ÖPNV-Finanzierung zu prüfen.
Seitens der Stadt Leipzig werden die Gutachten dem Stadtrat sowie der Öffentlichkeit in Form einer Vorlage (siehe Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03484, Link: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005399) zur Kenntnis gegeben. Auf der Internetseite des MDV können die Zusammenfassungen der Gutachten angeschaut werden.
Die Stadt Leipzig wird sich im weiteren Prozess für die Schaffung der notwendigen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die ergänzenden Finanzierungswege im ÖPNV beim Freistaat Sachsen sowie den Vertretern des Bundes einsetzen.
Gutachten 365-Euro-Tickets
Ausgehend vom Auftrag des Stadtrates hat sich die Universität Kassel im Jahre 2020 sehr intensiv mit den Wirkungen, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen einer Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig beschäftigt. Fazit ist, dass kurz- und mittelfristig ein 365-Euro-Ticket für die Stadt Leipzig nicht empfohlen wird.
Gebietsüberschreitende Buslinien/ Dienstleistungsauftrag an die Leipziger Verkehrsbetriebe
Seit dem 01.01.2014 gilt zwischen dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis Nordsachsen und der Stadt Leipzig die "Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien". Allen Linien ist gemeinsam, dass diese nicht ausschließlich das Territorium des Stadtgebietes betreffen, sondern auch in die Zuständigkeit der Landkreise Leipzig und Nordsachsen fallen ("gebietsüberschreitende Linien"). Da die Stadt Leipzig dadurch nicht alleiniger Aufgabenträger dieser Verkehrsleistung ist, konnte diese die Leipziger Verkehrsbetriebe nicht mit der Erbringung der Leistungen auf der gesamten Strecke, sondern nur mit einem Teil (auf dem Stadtgebiet) betrauen. Um auch ab dem Jahr 2014 die Verkehrsleistungserbringung auf der gesamten Linie sicherzustellen, bedurfte es eines koordinierten und gemeinsamen Vorgehens der benachbarten Aufgabenträger, wobei mit der oben genannten Zweckvereinbarung eine Lösung erarbeitet und umgesetzt wurde.
Im Zusammenhang mit dem 2014/2015 erarbeiteten Verkehrskonzept Markkleeberg wurden die Busverkehre im Landkreis Leipzig sowie zum Teil auch in der Stadt Leipzig ab dem 28.11./13.12.2015 neu geordnet, wovon auch einige gebietsüberschreitende Buslinien betroffen sind.
Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007
Die Stadt Leipzig ist als zuständige Behörde (Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs, ÖPNV) nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße verpflichtet, einmal jährlich einen entsprechenden Gesamtbericht zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen.
Berichtet wird dabei über die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte.
Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehren und schienengebundenen Verkehren und soll damit die Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen. Er enthält weiter Informationen über Art und Umfang der gewährten ausschließlichen Rechte.
Mit Inkrafttreten der Verordnung am 03.12.2009 wurde dieser Bericht erstmals erforderlich und wurde seitdem jährlich erstellt und veröffentlicht.