Belebung der Innenstadt, der Stadtteilzentren und Magistralen
![Leipzig Innenstadt - Blick in die Schillerstraße Blick auf einen Straßenzug in die Leipziger Innenstadt, links sind Bäume und viele angeschlossene Fahrräder zu sehen, rechts von der Straße historische Jugendstil-Bauten, im Hintergrund sieht man den Turm des neuen Rathauses, ein paar Fahrradfahrer fahren die Straße entlang, sonniger Tag](https://static.leipzig.de/fileadmin/_processed_/d/3/csm_leipzig-innenstadt-schillerstra%C3%9Fe-gr%C3%BCn-fahrrad-wirtschaftsf%C3%B6rderung-tom-thiele_53f133d194.jpg)
Sich treffen, wohlfühlen, etwas erleben, essen, einkaufen und bummeln – dazu soll die Leipziger Innenstadt einladen. Doch der Onlinehandel übt Druck auf lokale Händler und Gewerbetreibende aus. Die Auswirkungen der Pandemie sind immer noch sichtbar: Öffentliche Treffs werden seltener besucht, viele Läden stehen leer.
Es braucht kluge Ideen, wenn Innenstadt und Stadtteilzentren weiterhin Anziehungspunkte für Einheimische, Touristen aber auch Investoren bleiben wollen. Die Stadt Leipzig entwickelt daher neue Konzepte, um die Zentren attraktiver zu gestalten.
Maßnahmen für die Innenstadt, Stadtteilzentren und Magistralen
Das Amt für Wirtschafsförderung der Stadt Leipzig warb beim Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" 4,2 Millionen Euro für die Leipziger Zentren bis Mitte 2025 ein. Die Mittel können für Projekte in der Leipziger Innenstadt, entlang der Georg-Schumann-Straße und in Mockau eingesetzt werden.
Ziel ist es, Orte zu entwickeln, an denen Menschen gern ihre Freizeit verbringen, zusammenarbeiten und leben. Verschiedene Nutzungskonzepte sollen neben dem Handel die Zentren zu einem Wohlfühlort für alle Generationen machen. Um dies zu erreichen, braucht es ein integriertes City- und Zentrenmanagement, eine Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie ein kreatives Nutzungs- und Flächenmanagement.
Das Gesamtvolumen des Bundesprojektes inklusive der von der Stadt Leipzig eingebrachten Eigenmittel umfasst rund 6,1 Millionen Euro. Das Team der Wirtschaftsförderung koordiniert die Maßnahmen des Bundesprogramms in Leipzig. Derzeit sind 24 Maßnahmen bewilligt. Untenstehend finden Sie eine Auswahl.
![Logo BMWSB Logos des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als Förderer des Zentrenmanagements](https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.8_Dez8_Wirtschaft_Arbeit_Digitales/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/1_Unternehmensservice/Zentrenmanagement/Logo_BMWSB.png)
City-/Zentrenmanagement
Ein professionelles Citymanagement koordiniert die Aktivitäten zur Belebung der Innenstadt und begleitet sie bei ihrer Transformation. Robin Spanke kümmert sich als Leipzigs Citymanager um diese Aufgabe.
Er steht als Schnittstelle zwischen Stadtverwaltung, Händlerinnen und Eigentümern und Kulturschaffenden im ständigen Austausch. Robin Spanke plant Zwischennutzungskonzepte und Nachnutzungsoptionen für freie Einzelhandelsflächen und entwickelt Ideen für kreative und nachhaltige neue Veranstaltungs- und Werbeformate, um den Handel und die Außenwirkung Leipzigs zu stärken. Dazu trägt auch der Austausch mit anderen Citymanagern auf regionaler und überregionaler Ebene bei.
Kontakt
Telefon: 0341 7104354
E-Mail: r.spanke@ltm-leipzig.de
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Cityfonds: Mitdenken, Mitmachen!
Mit dem Cityfonds hat das Amt für Wirtschaftsförderung ein neues Förderprogramm für die Innenstadt, Stadtteilzentren und Magistralen aufgesetzt. Leipzigerinnen und Leipziger sowie Unternehmen sind eingeladen, kreativ zu sein: Pop-up-Stores, Veranstaltungen oder bürgerschaftliches Engagement – alles ist denkbar. Finden die Projekte vor einer unabhängigen Jury Anklang, gibt es für die Umsetzung Unterstützung aus dem Cityfonds.
Bis zu 80 Prozent der Kosten eines Projektes übernimmt der Fonds. Die restlichen 20 Prozent müssen die Antragsteller als Eigenanteil einbringen. Rund eine Million Euro können bis zum Jahr 2025 ausgereicht werden. Das Amt für Wirtschaftsförderung freut sich über Projektideen an: cityfonds@leipzig.de. Melden Sie sich bei uns!
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Burgplatzsommer 2024
Vom 27. Juli bis 9. August 2024 lädt der Burgplatzsommer täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr mit einem bunten Programm für Groß und Klein in die Leipziger Innenstadt ein. Familien und junge Menschen erwarten hier schattige Spielplätze, Wasserspiele, gemütliche Sitzsäcke und Liegestühle sowie zahlreiche Spiel- und Sportmöglichkeiten.
Der Eintritt ist frei und täglich ab 10:00 Uhr möglich. Das Programm startet um 11:00 Uhr. Die Veranstaltung wird vom Petersbogen Leipzig und dem städtischen Amt für Wirtschaftsförderung durchgeführt.
Darauf dürfen sich Besucherinnen und Besucher freuen:
- Ab 10:00 Uhr: Gastronomieangebot mit Getränken und Speisen
- Ab 11:00 Uhr: Spiel und Spaß mit Aktionsgeräten inklusive Betreuung
- Ab 14:00 Uhr: Kreativangebote für Kinder
- Ab 17.00 Uhr: Lounge-Musik mit DJ
- Live-Musik jeden Freitag und Samstag von 19:30 bis 22:00 Uhr
Das Projekt wird über den Cityfonds als Teil des Bundesprojektes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gefördert.
Weitere Informationen sowie ein ausführliches Programm sind auf der Website des Petersbogens Leipzig verfügbar.
Ideenwettbewerb Pop-up-Store
![Ideenwettbewerb Pop-up-Store - Ladenfläche im Leipziger Petersbogen Frontaler Blick auf die Ladenfläche im Leipziger Petersbogen, mehrere Menschen laufen an der Glasfront vorbei, der Name Toolbox Hero ist an der Front zu lesen](https://static.leipzig.de/fileadmin/_processed_/e/b/csm_Innenstadt-pop-up-store-ideenwettbewerb-leipzig-toolbox-hero-foto-jacob-schroeter-photographie_9d6b365bda.jpg)
Das Amt für Wirtschaftsförderung ruft seit 2021 einen Ideenwettbewerb Pop-up-Store aus. Unternehmen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Initiativen und freiberuflich Tätige sind eingeladen, kreative Nutzungskonzeptefür eine Ladenfläche im Petersbogen einzureichen.
Die Gewinnerinnen und Gewinner können sechs Monate auf einer Ladenfläche von 150 Quadratmetern ihr Konzept ausprobieren. Die Kosten werden durch das Förderprojekt „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ getragen.
Aktueller Mieter ist Toolbox Hero. Das Unternehmen bietet Werkzeug zum Vermieten an.
Noch bis zum 21. Juli 2024 läuft die neue Bewerbungsrunde. Ab September 2024 wird ein neues Konzept auf der Ladenfläche zu sehen sein. Weitere Informationen zur Bewerbung lesen Sie in den untenstehenden Fragen.
Fragen rund um den Ideenwettbewerb
1. Was steckt hinter dem Ideenwettbewerb?
Deutschlandweit sind Innenstädte und Stadt- beziehungsweise Ortsteilzentren von tiefgreifenden Veränderungen betroffen. Digitalisierung und die Corona-Pandemie haben dies beschleunigt. Für den stationären Handel als Zugpferd für die Innenstadt, die Stadtteilzentren und Magistralen stellt dies eine Herausforderung dar. Um diesem Trend entgegen zu wirken, sind neue Konzepte für die Belebung der Ladenflächen nötig.
Ein Ansatz, um diese neuen Konzepte zu erproben: In ein Ladengeschäft temporär einziehen, um Produkte, Kunst oder Handwerk zu zeigen, zu verkaufen, Geschäftsideen zu testen, die potentielle Kundschaft an der Herstellung teilhaben zu lassen – solche Möglichkeiten bieten zeitweilige Pop-up-Stores.
2. Was wird im Rahmen des Wettbewerbs als Pop-Up-Store verstanden?
Unter einem Pop-up-Store wird ein Laden-, Ausstellungs- oder Veranstaltungskonzept verstanden, das zeitlich befristet und in übergangsweise leerstehenden Verkaufs- bzw. Lagerräumen umgesetzt wird.
3. Wer kann sich bewerben?
Der Wettbewerb richtet sich an Unternehmen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Initiativen, Freiberufler, natürliche Personen, die ihr Projekt im Petersbogen in Leipzig erproben wollen. Beihilferechtliche Regelungen sind hierbei zu beachten.
4. Wann ist Bewerbungsschluss?
Bewerbungsschluss ist der 21. Juli 2024 (23:59 Uhr).
5. Was muss eingereicht werden?
Damit die Bewerbung im Rahmen des Ideenwettbewerbs berücksichtigt werden kann, muss neben einem kurzen (maximal 30 Sekunden) Bewerbungsvideo auch eine Projektbeschreibung (circa 2 bis 5 Seiten, formlos) eingereicht werden. Diese muss neben den unter 6. aufgelisteten Punkten auch formelle Angaben zu Kontaktdaten und der Rechtsform enthalten.
Die formlose Projektbeschreibung sowie eine Verlinkung zum Bewerbungsvideo muss bis zum 31. Juli 2024 (23:59 Uhr) an popup@kreativwirtschaft-leipzig.de gesendet werden.
6. Auf welche Kriterien wird Wert gelegt?
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird aufgrund eines stimmigen Konzeptes ermittelt. Dabei sind die folgenden Kriterien relevant, zu denen jeweils kurze Ausführungen zu machen sind.
- Was befähigt Sie dazu, einen Pop-up Store umzusetzen? Über welche Erfahrungen verfügen Sie?
- Was ist der Zweck des Vorhabens und was ist das Besondere an Ihrer Idee?
- Was ist das langfristige unternehmerische Ziel?
- Wie beschreiben Sie Ihre Zielgruppe?
- Welchen Nutzen hat Ihr Angebot für Ihre potentielle Zielgruppen?
- Wie erfahren Ihre Zielgruppen von dem Pop-up-Store-Angebot (Marketing)?
- Wie planen Sie die organisatorische Umsetzung des Pop-up-Stores (Abdeckung der Öffnungszeiten, eingesetzte Mitarbeiter et cetera)?
- Wie stellen Sie sich die visuelle Umsetzung des Ladens vor (zum Beispiel Sichtbarkeit im Laufbereich Kundschaft)?
7. Wie wird die Gewinnerin oder der Gewinner ermittelt (Modus)?
Eine Jury entscheidet über die Gewinnerin oder den Gewinner des Ideenwettbewerbs. Die Jury besteht aus je einer Vertreterin oder eines Vertreters des Petersbogens, des Amtes für Wirtschaftsförderung sowie dem Citymanager.
Die Bewertung erfolgt unter folgenden Kriterien: Plausibilität, Vollständigkeit, Innovationsgrad/ Kundennutzen, Marktpotential/ Wettbewerb, Standortbedeutung. Aus dieser Bewertung wird im ersten Schritt eine Top 3 gebildet. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben dann noch einmal die Möglichkeit, sich der Jury vorzustellen.
8. Wie und wann wird der Gewinner bekanntgegeben?
Die Siegerin oder der Siegern wird bis Mitte August 2024 bekanntgegeben. Das Amt für Wirtschaftsförderung begleitet die Ladeneröffnung öffentlichkeitswirksam.
9. Was ist der Gewinn?
Zu gewinnen gibt es für den Zeitraum von maximal sechs Monaten eine Ladenfläche im Erdgeschoss des Petersbogens in bester Lage der Leipziger Innenstadt. Die Nutzungsgebühr beträgt symbolisch 1 Euro pro Monat. Zusätzlich unterstützt das Amt für Wirtschaftsförderung beim Marketing. Es gibt vorhandene Ladenausstattung, die genutzt werden kann.
10. Welche Flächen stehen zur Verfügung?
- Erdgeschoss Petersbogen
- Fläche insgesamt 161 Quadratmeter
- Verkaufsfläche circa 150 Quadratmeter
- abgetrennter, privater Toilettenbereich mit Waschbecken, circa zwei Quadratmeter
- Lager, beziehungsweise Küchenraum mit Bodenfließen circa 10 Quadratmeter
- rückseitige Tür mit Zugang zur Laderampe
11. Ab wann und wie lange kann die Fläche genutzt werden?
Die Fläche kann vom 1. September 2024 bis zum 31. März 2025 genutzt werden. Danach erfolgt eine neue Wettbewerbsrunde.
12. Welche Kosten erwarten Gewinnerinnen und Gewinner?
Die Fläche wird von der Wirtschaftsförderung Leipzig als Hauptmieter dem Gewinner für sechs Monate per Nutzungsvertrag für einen symbolischen Euro bereitgestellt. Die Vermietung erfolgt kautionsfrei. Die jeweils anfallenden Nebenkosten für den Strom werden vom Petersbogen und dem Amt für Wirtschaftsförderung übernommen.
13. Muss ein Mietvertrag unterzeichnet werden?
Ja, die Gewinnerin oder der Gewinner wird zum Zweck der temporären Nutzung einen Nutzungsvertrag mit dem Amt für Wirtschaftsförderung schließen.
14. Was gilt es sonst zu beachten?
Für die Fläche gilt, dass die Öffnungszeiten des Petersbogens von den Mietern abgedeckt werden (Kernöffnungszeiten Montag bis Samstag von 10 Uhr bis 20 Uhr zuzüglich Sonderöffnungszeiten wie verkaufsoffene Sonntage). Deswegen empfiehlt sich eine Bewerbung als Team. Gastronomieprojekte können nur eingeschränkt teilnehmen, da unter anderem keine Fettabluft in den Flächen vorhanden ist.
15. Werden Informationen über die Gewinnerin oder den Gewinner in der Presse verbreitet?
Im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb können Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte im angemessenen Umfang veröffentlicht und auch durch andere Medien genutzt werden. Alle Teilnehmer des Ideenwettbewerbs erklären sich damit einverstanden, zu Zwecken der Berichterstattung im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.
16. Grundsätzlich gilt der Haushaltsvorbehalt:
Die finanziellen Mittel des Amtes für Wirtschaftsförderung stehen unter Haushaltsvorbehalt. Das bedeutet, dass erst nach Freigabe des städtischen Haushaltes durch die Landesdirektion Sachsen über die Mittel verfügt werden kann. Vorher sind gegebenenfalls keine Auszahlungen möglich. Dies kann auch eintreten, wenn eine Haushaltssperre angeordnet wird oder wenn Haushaltsmittel nach dem festgestellten Haushaltsplan nicht vollständig verfügbar sind.
Steigerung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes
Kommunale Investitionen im öffentlichen Raum bilden das Grundgerüst für eine attraktive Stadt. Um die Aufenthaltsqualität in der Stadt noch weiter zu stärken, werden Maßnahmen der Stadtgestaltung und Begrünung umgesetzt, durch:
- Durchführung des Sitzbankkonzepts Innenstadt mit zwei bis drei Sitzbänken pro Jahr mit dem Fokus auf Bankauflagen für bestehende Elemente, wie zum Beispiel Sitzfläche auf der Sockelmauer am westlichen Ende des Schillerparks
- Stadtbegrünung durch priorisierte Umsetzung des Straßenbaumkonzeptes in der Innenstadt
- Individuelle Aufwertung besonderer Platzbereiche mit Erstpflanzungen von Straßenbäumen