Abholung eines Führerscheins oder vorläufigen Nachweises
Allgemeine Informationen
Welche Führerscheine müssen abgeholt werden?
- Sie haben bereits einen Führerschein, welcher gegen ein neues Dokument ausgetauscht werden muss. Diese Führerscheine müssen persönlich oder in Vollmacht abgeholt werden.
- Sie möchten Ihren aufgefundenen Führerschein abholen.
Wichtig für die Abholung ist, dass Sie Ihren bisherigen Führerschein im Original beibringen. Sollten Sie im Besitz eines Papierführerscheins sein, wird Ihnen dieser selbstverständlich, auf Wunsch ungültig ausgehändigt. Zur Legitimierung bedarf es einem gültigen Ausweisdokument.
Hinweis: Sollten Sie bei Antragstellung keinen Zahlungsnachweis eingereicht haben und Sie wurden entsprechend postalisch informiert, bedarf es der Beibringung eines Zahlungsnachweises der angeforderten Gebühr.
Die Abholung ist mit einer Vollmacht (PDF 1,89 MB) möglich.Bitte geben Sie hierfür dem Bevollmächtigten die entsprechende Vollmacht, den Führerschein im Original (falls vorhanden) und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes mit.
Erteilung der Fahrerlaubnis nach der bestandenen Prüfung bei der Prüforganisation
Sie haben die Prüfung/en erfolgreich absolviert und Ihnen wurde eine Prüfbescheinigung durch die Prüforganisation ausgehändigt. Für die Erteilung der Fahrerlaubnis benötigen Sie einen persönlichen Termin. Eine Vertretung in Vollmacht ist in diesem Falle nicht möglich. Bitte buchen Sie in in der Online-Terminvereinbarung das Anliegen „Abholung eines bereits beantragten Führerscheins“. Sie erhalten im Termin einen vorläufigen Nachweis zur Fahrberechtigung ausgehändigt.
Bitte bringen Sie den Nachweis nach Anlage 7b der FahrschAusbO mit, wenn die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen werden soll. Erklärung: Der Nachweis ist notwendig, wenn Sie die Prüfung auf einem Automatikgetriebe abgelegt, aber die entsprechenden Fahrstunden auf einem Schaltgetriebe absolviert haben. Die Eintragung der Schlüsselzahl ist mit einer zusätzlichen Gebühr von 28,60 Euro verbunden. Diese muss vor Ort entrichtet werden.
Zur Legitimierung bedarf es einem gültigen Ausweisdokument.
Hinweis: Die Prüfbescheinigung berechtigt Sie nicht zum Führen eines Fahrzeuges im Inland, auch wenn Sie bereits die Prüfung/en erfolgreich bestanden haben.