Änderung der Angaben auf dem Führerschein
Allgemeine Informationen
Sie beabsichtigen eine Änderung der Angaben in Ihrem Führerschein:
- Namensänderung
- Eintrag einer Schlüsselzahl
- Ein-/Austrag einer Sehhilfe
- und so weiter
Kontaktlose Antragstellung
Aufgrund der aktuell sehr hohen Terminnachfrage können nicht alle Anliegen durch eine persönliche Vorsprache bearbeitet werden. Die Änderung der persönlichen Angaben, sowie die Ein- und Austragung der Sehhilfe können ausschließlich kontaktlos beantragt werden.
Antragstellung mit Termin
Für die Eintragung einer Schlüsselzahl (96,196,197) ist eine persönliche Vorsprache möglich, falls Sie die Ausstellung eines vorläufigen Nachweises benötigen. Jedoch ist auch hier eine kontaktlose Antragstellung empfehlenswert.
Rechtsgrundlagen
§ 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Kontaktlose Antragstellung:
- Kopie des gültigen Ausweisdokumentes (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des bisherigen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
- Antrag zur Umstellung/ Änderung des Führerscheins (PDF 128 KB)
- Nachweis über die Zahlung
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (benötigt, wenn der Führerschein in Papierformat nicht in Leipzig ausgestellt wurde, Informationen und Formulare finden Sie unter "Karteikartenabschrift für EU-Kartenführerschein bereitstellen")
Bei Ein-/Austragung der Sehhilfe
- Sehtestbescheinigung, augenärztliches Gutachten (im Original) ab Klasse C1 (nicht älter als 2 Jahre)
Bei Eintragung einer Schlüsselzahl
- Nachweis nach Anlage 7a der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Für die Eintragung Schlüsselzahl 96 (§ 6a Abs. 3, 4)
- Nachweis nach Anlage 7b der FahrschAusbO
- Für die Eintragung Schlüsselzahl 197 (§ 5a FahrschAusbO)
- Nachweis nach Anlage 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 (§ 6b Abs. 3,4)
Bei Namensänderung
- Nachweis über die Namensführung, falls noch kein neues Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) ausgestellt wurde
Antragstellung mit Termin - nur bei Eintragung einer Schlüsselzahl
- gültiges Ausweisdokument
- aktueller Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand (Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen),
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (benötigt, wenn der Führerschein in Papierformat nicht in Leipzig ausgestellt wurde, Informationen und Formulare finden Sie unter "Karteikartenabschrift für EU-Kartenführerschein bereitstellen")
- Nachweis nach Anlage 7a der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Für die Eintragung Schlüsselzahl 96 (§ 6a Abs. 3, 4)
- Nachweis nach Anlage 7b der FahrschAusbO
- Für die Eintragung Schlüsselzahl 197 (§ 5a FahrschAusbO)
- Nachweis nach Anlage 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 (§ 6b Abs. 3,4)
Fristen und Bearbeitungsdauer
Kontaktlose Antragstellung
Eine Posteingangsbestätigung kann Ihnen aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge nicht übermittelt werden. Wir sind natürlich bestrebt, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten und bitten daher höflich, von Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes abzusehen. Sollten Sie im Nachhinein feststellen, dass Unterlagen dem Antrag nicht beigefügt wurden, können diese selbstverständlich nachgereicht werden. Bitte vermerken Sie auf Ihren Nachreichungen, dass bereits ein Antrag gestellt wurde. Dies erleichtert die Zuordnung Ihrer Dokumente.
Antragstellung mit Termin
Der neue Führerschein wird direkt bei Antragstellung bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und kommt innerhalb von 3 Wochen per Post an Ihre Anschrift.
Ablauf und Verfahren
Kontaktlose Antragstellung
Legen Sie alle Unterlagen in einen Umschlag und verschließen Sie diesen. Den Umschlag geben Sie im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses (Prager Straße 136, 04317 Leipzig) in die dafür bereitstehende Einwurf-Box mit der Aufschrift „Fahrerlaubnisbehörde" ab oder senden Sie uns die Unterlagen per Post zu. Nach der Bearbeitung erhalten Sie die im Original eingereichten Unterlagen zurück. Außerdem erhalten Sie einen Termin für die Abholung Ihres neuen Führerscheins.
Kosten und Gebühren
Kontaktlose Antragstellung
Führerschein wurde vor dem 19.01.2013 ausgestellt:
- 25,30 Euro für Eintrag/Austrag Sehhilfe
- 25,30 Euro für Namensänderung
- 53,90 Euro für Eintragung Schlüsselzahl 96/196/197
Führerschein wurde nach dem 19.01.2013 ausgestellt:
- 10,00 Euro für Eintrag/Austrag Sehhilfe
- 10,00 Euro für Namensänderung
- 38,60 Euro für Eintragung Schlüsselzahl 96/196/197
Stellen Sie uns eine Kopie des Kontoauszuges oder Online-Banking-Vorgangs als Nachweis über die Zahlung zur Verfügung. Auf dem Zahlungsnachweis müssen der Kontoinhaber, der gezahlte Betrag und der Verwendungszweck ersichtlich sein.
Bankverbindung:
Stadt Leipzig
IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50
Verwendungszweck: 5.0502.000055.9 und Familienname sowie Geburtsdatum Antragsteller/-in
Antragstellung mit Termin
Führerschein wurde vor dem 19.01.2013 ausgestellt:
- 30,40 Euro für Eintrag/Austrag Sehhilfe
- 30,40 Euro für Namensänderung
- 59,00 Euro für Eintragung Schlüsselzahl 96/196/197
Führerschein wurde nach dem 19.01.2013 ausgestellt:
- 15,10 Euro für Eintrag/Austrag Sehhilfe
- 15,10 Euro für Namensänderung
- 43,70 Euro für Eintragung Schlüsselzahl 96/196/197
Bezahlung vor Ort am Kassenautomat in Bar oder mit EC-Karte.