Internationalen Führerschein beantragen
Allgemeine Informationen
Sie sind im Besitz eines aktuellen EU-Führerscheins und benötigen zusätzlich einen Internationalen Führerschein für eine Auslandsreise?
Sie können den Antrag bei einem persönlichen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde stellen oder kontaktlos einreichen. Bei der kontaktlosen Antragstellung sollte Ihr Auslandaufenthalt frühestens in 4 Wochen geplant sein. Sollten Ihre persönlichen Daten auf dem Kartenführerschein nicht mehr übereinstimmen, muss der Kartenführerschein angepasst werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an und wir empfehlen einen persönlichen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde zu vereinbaren.
Detaillierte Informationen zu den internationalen Fahrerlaubnisklassen regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
Anlage 8c Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 8d Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Kontaktlose Antragstellung
- Kopie des gültigen Personalausweisdokumentes
- Kopie des aktueller EU- oder EWR-Führerscheins (Hinweis: die persönlichen Daten müssen mit Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen und Sie sind bereits im Besitz eines Kartenführerscheins)
- Antragsformular Internationaler Führerschein (PDF 169 KB)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr
Antragstellung mit Termin
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller EU- oder EWR-Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Fristen und Bearbeitungsdauer
Kontaktlose Antragstellung
Der Internationale Führerschein wird (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig eingereicht wurde) innerhalb von 3 Wochen per Post an Ihre Anschrift zugestellt.
Antragstellung mit Termin
Der Internationale Führerschein wird Ihnen direkt ausgestellt, sodass Sie das Dokument nach dem persönlichen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde mitnehmen können.
Ablauf und Verfahren
Kontaktlose Antragstellung
Legen Sie alle Unterlagen in einen Umschlag und verschließen Sie diesen. Den Umschlag geben Sie im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses (Prager Straße 136, 04317 Leipzig) in die dafür bereitstehende Einwurf-Box mit der Aufschrift „Fahrerlaubnisbehörde" ab oder senden Sie uns die Unterlagen per Post zu. Nach der Bearbeitung erhalten Sie das beantragte Dokument per Einwurf-Einschreiben an Ihre aktuelle Wohnanschrift zugeschickt.
Antragstellung mit Termin
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung der Fahrerlaubnisbehörde oder über das Bürgertelefon 0341 115.
Kosten und Gebühren
Kontaktlose Antragstellung
Gebühr: 21,40 Euro
Stellen Sie uns eine Kopie des Kontoauszuges oder Online-Banking-Vorgangs als Nachweis über die Zahlung zur Verfügung. Auf dem Zahlungsnachweis müssen der Kontoinhaber, der gezahlte Betrag und der Verwendungszweck ersichtlich sein.
Bankverbindung:
Stadt Leipzig
IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50
Verwendungszweck: 5.0502.000055.9 und Familienname sowie Geburtsdatum Antragsteller/-in
Antragstellung mit Termin
Gebühr: 16,30 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ist nur möglich, wenn Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind und die persönlichen Daten von Führerschein und Ausweisdokument übereinstimmen.
Ein internationaler Führerschein darf nur ausgestellt werden, wenn der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz in Inland oder in einem Staat hat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 08. November 1968 ist. Das bedeutet, dass auch Inhaber mit Wohnsitz in einem Drittstaat den Anspruch darauf haben, sich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen.