Befreiung von der Betriebspflicht
Allgemeine Informationen
Die Genehmigungsbehörde kann Taxiunternehmer/-innen auf Antrag von der Betriebspflicht für den gesamten oder einen Teil ihres Betriebs befreien, wenn die Erfüllung der Betriebspflicht nicht mehr möglich ist oder ihnen nicht mehr zugemutet werden kann.
Rechtsgrundlagen
Personenbeförderungsgesetz § 21 Abs. 4
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Das formgebundene Antragsformular ist im Sachgebiet Genehmigungen erhältlich.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Beim Vorliegen aller Unterlagen dauert die Bearbeitung circa 5 Werktage. Die Genehmigung für die Befreiung von der Betriebspflicht wird in der Regel für 2 Monate erteilt.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Genehmigung ist die plausible Glaubhaftmachung des Grundes für die Unmöglichkeit der Erfüllung der Betriebspflicht (zum Beispiel Krankenschein, Bestellbestätigung für ein Neufahrzeug, Bescheinigung einer Werkstatt über die voraussichtliche Dauer einer Fahrzeugreparatur). Bei länger als zweimonatiger Krankheitsdauer oder einem Liefertermin, der über 2 Monate hinausgeht, kann die Befreiung von der Betriebspflicht bis zum Ende dieser Dauer genehmigt werden.
Wo erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist im Ordnungsamt, im Sachgebiet Genehmigungen, zu stellen.
Kosten und Gebühren
40,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Genehmigung
- Barzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus