Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
Allgemeine Informationen
Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 hat der Gesetzgeber mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren die Möglichkeit geschaffen, das Visumverfahren und somit die Einreise von Fachkräften zu beschleunigen. Das Verfahren ist anwendbar für ausländische Fachkräfte zur Beschäftigung, ausländische Auszubildende und ausländische Fachkräfte zur Durchführung von Anpassungsmaßnahmen zur Berufsanerkennung und anschließender Beschäftigung.
Sie haben Interesse am beschleunigten Fachkräfteverfahren, aber noch keine konkrete Vorstellung von Ihrer Rolle in dem Verfahren?
Mit dem Vorab-Check können Sie prüfen, ob ein solches Verfahren für Sie in Betracht kommt. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Partner zur Verfügung:
Fachinformationszentrum Zuwanderung
Georg-Schumann-Straße 173
04159 Leipzig (Axis-Passage)
E-Mail: fizu-leipzig@welcomesaxony.de
Telefon: 0341 580882020
Sie sind bereits gut über das beschleunigte Fachkräfteverfahren informiert und wollen dieses gebührenpflichtig einleiten? Dann senden Sie uns eine Terminanfrage an akzess@leipzig.de.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren.
Ablauf und Verfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Ausländerbehörde. Der Arbeitgeber handelt dabei in Vollmacht der Fachkraft, die er beschäftigen oder ausbilden möchte. Vor Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird mit dem Arbeitgeber in einem Vorab-Check geklärt, ob die Zugangsvoraussetzungen für ein beschleunigten Fachkräfteverfahren vorliegen.
Nach Abschluss der Vereinbarung leitet die Ausländerbehörde die notwendigen Verfahren beziehungsweise holt die erforderlichen Zustimmungen ein und prüft die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ziel ist die Ausstellung einer Vorabzustimmung. Diese leitet der Arbeitgeber an die Fachkraft im Ausland weiter, damit diese ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen kann. Nach Ausstellung des Visums kann die Fachkraft nach Deutschland einreisen.
Kosten und Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beträgt 411 Euro. Durch das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation können weitere Kosten entstehen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Die Ausländerbehörde erteilt im beschleunigten Fachkräfteverfahren kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. Sie fertigt - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - die Vorabzustimmung aus, mit der das Visumverfahren bei der Auslandsvertretung beschleunigt wird.
Die abschließende Entscheidung über die Visumerteilung obliegt der Auslandsvertretung. Hierbei werden weitere Voraussetzungen geprüft. Die Vorabzustimmung der lokalen Ausländerbehörde stellt daher keine Garantie für die Visumerteilung dar.