Erlaubnis für Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in Zuständigkeit des Marktamtes
Allgemeine Informationen
Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen ist gemäß § 14 SächsStrG jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechlichen Vorschriften gestattet. Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist gemäß § 18 Absatz 1 SächsStrG Sondernutzung.
Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Stadt Leipzig.
Das Marktamt ist im Speziellen zuständig für:
- Warenauslagen = Auslagen von Waren vor Geschäften
- Verkaufsstände = mobile Verkaufseinrichtungen und Bauchläden (zum Beispiel für Zeitungen, Obst, Eis, Kaffee, Blumen, Grabschmuck, Bratwurst, ...) bei täglichem Auf- und Abbau auf Wegen und Plätzen (Hinweis: für Verkaufsstände in Grünanlagen ist das Amt für Stadtgrün und Gewässer zuständig)
- Märkte und Veranstaltungen mit Verkauf und Gastronomie und möglichen Kulturdarbietungen auf Marktflächen und in Fußgängerzonen sowie alle Veranstaltungen dieser Art, bei denen Eintritt erhoben wird
Für Promotion, Infoveranstaltungen, Werbung und Beschilderung im öffentlichen Straßenraum ist das Verkehrs- und Tiefbauamt, Sachgebiet Sondernutzung/ Umleitung zuständig.
Hinweis:
Die Bearbeitung ist innerhalb des Marktamtes aufgeteilt. Für Großveranstaltungen und alle oben genannten Sondernutzungen des Marktamtes im Stadtzentrum sind die Kolleginnen und Kollegen in der Katharinenstraße zuständig, für die Sondernutzungen in den Stadtteilen die Kolleginnen und Kollegen der Außenstelle am Cottaweg.
Kontakt Außenstelle Cottaweg
Stadt Leipzig
Marktamt - Außenstelle Cottaweg (Verwaltungsgebäude Kleinmesseplatz)
Cottaweg 5
04177 Leipzig
Telefon: 0341 123-5980 und 0341 123-5981
Fax: 0341 123-5985
E-Mail:marktamt@leipzig.de
Sprechzeiten der Außenstelle
Dienstag: 10:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Antrag auf Sondernutzung entsprechend der Art der Sondernutzung, mit dem im Antrag geforderten Unterlagen
- Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze - Antrag für Märkte und Veranstaltungen (Marktamt)
PDF - 754 KB - Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze - Antrag für Verkaufsstände und Warenauslagen (Marktamt)
PDF - 188 KB - Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze - Antrag auf Baumaßnahme (Verkehrs- und Tiefbauamt)
PDF - 197 KB - Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze - Antrag auf Werbung (Verkehrs- und Tiefbauamt)
PDF - 53 KB - Sondernutzungserlaubnis, Freisitze für Gäststätten - Antrag (Ordnungsamt)
PDF - 172 KB
Kosten und Gebühren
Die Gebührenbemessung erfolgt auf Basis der Sondernutzungssatzung (PDF 424 KB). Je nach Art und Umfang der beantragten Sondernutzung und der notwendigen Prüfungen werden zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben.
Die Gebühren werden mit öffentlich-rechtlichen Gebührenbescheiden festgesetzt.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Rechnung