Erteilung einer Fahrwegbestimmung zur Beförderung von Gefahrgütern
Allgemeine Informationen
Die Beförderung gefährlicher Güter darf außerhalb von Autobahnen nur innerhalb eines durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegten Fahrweges erfolgen (§ 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnengewässer - GGVSEB). Diese Festlegung geschieht durch das Verwaltungsverfahren zur Fahrwegbestimmung
Darüber hinaus gilt in der Stadt Leipzig eine Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern (nach § 35a Absatz 3 GGVSEB vom 01.11.2017).
Wenn es kein Gefahrgut im Sinne der Fahrwegbestimmung ist, es sich jedoch um ein gefährliches Gut (VKZ 261 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) handelt, ist zu prüfen, ob der Fahrweg über eine Straße führt, die für Kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern verboten ist (Negativnetz). Diese Straßen sind im Wesentlichen als sogenanntes Negativnetz in der Allgemeinverfügung (PDF 133 KB) aufgeführt. Bei positivem Ergebnis kann ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 StVO beantragt werden.
Auf die Erteilung besteht kein Rechtsanspruch.
Gültigkeit der Fahrwegbestimmung
Die Fahrwegbestimmung wird für maximal ein Jahr erteilt.
Rechtsgrundlagen
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB § 35a Absatz 3
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Das formgebundene Antragsformular ist im Sachgebiet Genehmigungen erhältlich.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Es ist beim Vorliegen aller Voraussetzungen von einer Bearbeitungszeit von circa zwei Wochen auszugehen.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Antrag mit Begründung.
Wie erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist im Ordnungsamt beim Sachgebiet Genehmigungen formgebunden schriftlich zu stellen. Die Antragstellung ist direkt im Technischen Rathaus zu den Öffnungszeiten oder mit einem unterschriebenen Antrag per Post möglich.
Der Antrag kann auch per einfacher E-Mail an genehmigung@leipzig.de gestellt werden. Bei der Nutzung dieser Möglichkeit können die Unterlagen verschlüsselt versandt werden. Sofern Sie davon Gebrauch machen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine verschlüsselte E-Mail und darauf folgend einen PIN, der Ihnen den Zugang zum SecureMail Gateway (SMGW) des Freistaates Sachsen ermöglicht.
Sollten Sie über eine kostenpflichtige De-Mail-Adresse verfügen, können Sie die Unterlagen auch mit dieser gesicherten E-Mail an info@leipzig.de-mail.de senden.
Für die Antragstellung per E-Mail sind die unter dem Punkt "Vorzulegende Unterlagen/ Formulare" benannten Unterlagen inklusive einem formgebunden unterschriebenen Antrag einzuscannen und zu versenden. Bitte beachten Sie, dass die Anhänge in einer E-Mail nicht größer als 15 MB sein dürfen.
Kosten und Gebühren
- Eine Fahrwegbestimmung für ein Jahr: 250,00 Euro
- Eine Fahrwegbestimmung für einen Monat: 75,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Fahrwegbestimmung
- Barzahlung bei Abholung der Fahrwegbestimmung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung der Fahrwegbestimmung im Technischen Rathaus