Erteilung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Allgemeine Informationen
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie Fahrgäste entgeltlich und geschäftsmäßig in einem Fahrzeug befördern möchten oder für die Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Weitere Informationen zum Thema Fahrgastbeförderung können Sie auf der Amt24-Website nachlesen.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein
Haben Sie noch einen Führerschein im Papierformat, muss gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragt werden. Dazu wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. Dieses können Sie gern im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde am Selbstbedienungsterminal machen. Wenn Ihr Papierführerschein nicht von der Stadt Leipzig ausgestellt wurde, fordern Sie bitte vor Ihrem Termin eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde an. - Führungszeugnis - Belegart „O“, zur Vorlage bei einer Behörde
Das Führungszeugnis ist bei einem Bürgerbüro oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Bitte lassen Sie das Führungszeugnis direkt an uns übermitteln. - Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung der Fahrerlaubnis nicht älter als ein Jahr sein.
Die Untersuchung über die gesundheitliche Eignung können Sie bei folgenden Ärtzinnen oder Ärzten durchführen lassen:- Ärztin/ Arzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin,
- Ärztin/ Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- Ärztin/ Arzt in der öffentlichen Verwaltung,
- Ärztin/ Arzt für Allgemeinmedizin,
- Ärztin/ Arzt für Innere Medizin.
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach dem vorgeschriebenen Inhalt nach Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Die Bescheinigung über die Untersuchung der Augen darf bei Antragstellung der Fahrerlaubnis nicht älter als zwei Jahre sein. Können die Eignungsvoraussetzungen nicht zweifelsfrei erfüllt werden (nach Anlage 6 Nummer 2.1), ist das Zeugnis eines Augenarztes erforderlich (Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnisverordnung).
Die Untersuchung über das Sehvermögen können Sie bei folgenden Ärzten durchführen lassen:- Augenarzt,
- Ärztin/ Arzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin,
- Ärztin/ Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- Ärztin/ Arzt der öffentlichen Verwaltung.
- Funktions- und Leistungstest
Für die Erteilung beziehungsweise Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen Sie ihre Eignung zusätzlich durch einen Funktions- und Leistungstest nachweisen (Anlage 5 Nummer 2 FeV). Der Nachweis darf bei Antragstellung der Fahrerlaubnis nicht älter als ein Jahr sein. Den Funktions- und Leistungstest führen aus:- Arbeits- beziehungsweise Betriebsmediziner,
- Begutachtungsstellen für Fahreignung.
- Nachweis der Fachkunde
Gilt für die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt. Der Gesetzgeber hat bisher noch keine konkreten Anforderungen an den "Nachweis der Fachkunde" geregelt. Die Stellen, die diesen Nachweis bescheinigen werden, sind noch nicht bestimmt. Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausgestaltung des Fachkundenachweises vorliegt, hat das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) für das Land Sachsen folgende Übergangsregelung getroffen:
- Ein Nachweis der Fachkunde ist bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht vorzulegen. In den Akten ist zu vermerken, ob ein Fachkundenachweis vorgelegt wurde.
- Bei der erstmaligen Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die nach dem 2. August 2021 ohne Vorlage des Nachweises der Fachkunde erteilt worden ist, ist zusätzlich zu den sonstigen Verlängerungsvoraussetzungen auch ein Nachweis der Fachkunde vorzulegen.
- Zusätzlich für die Führung eines Krankenkraftwagens: Teilnahmebescheinigung einer Schulung in Erster Hilfe.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von 5 Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert. Der Antrag für die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf beantragt werden.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre (für Krankenkraftwagen: 19 Jahre),
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B: zwei Jahre (für Krankenkraftwagen: ein Jahr). Der Vorbesitz gilt nur aufgrund einer deutschen Fahrerlaubnis, einer EU-/ EWR- Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der in Anlage 11 FeV genannt ist.
- Hauptwohnsitz in der Stadt Leipzig.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung der Fahrerlaubnisbehörde oder über das Bürgertelefon 0341 115.
Kosten und Gebühren
- Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 43,90 Euro.
- Bei Vorbesitz eines Papierführerscheines zusätzlich zusätzlich für die Umstellung auf eine Kartenführerschein: 25,30 Euro.
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 38,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte