Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende in Bewohnerparkbereichen in der Stadt Leipzig
Allgemeine Informationen
Was sind Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende in diesen Bereichen?
Damit wird Gewerbetreibenden mit Hauptniederlassung in den Bewohnerparkbereichen der Stadt Leipzig für maximal zwei Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit grüner Feinstaubplakette ein dauerhaftes Parken in den Bewohnerparkbereichen der Stadt Leipzig ermöglicht, in dem sich die Hauptniederlassung seines Gewerbetriebes befindet. Die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Sttraßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht unter dem Vorbehalt einer Antragsprüfung und unterliegt der Gebührenpflicht gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Ausnahmegenehmigungen in Härtefällen
Beim Nachweis eines Härtefalls können Gewerbetreibende und Freiberufler/-innen gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Absatz 1 StVO erhalten. Hierbei wird geprüft, warum es für den/ die Antragsteller/-in zwingend erforderlich ist, ein oder mehrere Fahrzeuge dauerhaft und entgegen den verkehrsrechtlichen Anordnungen im jeweiligen Bewohnerparkbereich abzustellen.
Im Sinne des privilegienfreien Verkehrsrechts werden die Anträge von Gewerbetreibenden, Freiberuflern und anderen Anliegern auf Ausnahmegenehmigungen anhand bestimmter Eckpunkte geprüft und unter Beachtung der bundesweit einheitlichen Rechtsprechung zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen rechtlich überprüfbar entschieden. Entsprechende Hinweise sind in einem Hinweisblatt (PDF 81 KB) zusammengefasst.
Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung
Die Genehmigung wird für maximal ein Jahr ab dem Tag der Ausstellung erteilt.
Termin
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrs-Ordnung § 46 Absatz 1 in Verbindung mit dem
- Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. VI-DS-03681-DS-07
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung sind vorzulegen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende in Bewohnerparkgebieten (PDF 139 KB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I der beantragten Fahrzeuge (maximal 3,5 Tonnen)
- aktuelle Gewerbeanzeige
- Personalausweis oder Reisepass des/ der Gewerbetreibenden beziehungsweise bei juristischen Personen Personalausweis oder Reisepass des/ der Vertretungsberechtigten
Fristen und Bearbeitungsdauer
Der Parkausweis wird beim Vorliegen aller Voraussetzungen bei persönlicher Vorsprache sofort erteilt. Bei einer schriftlichen Beantragung ist von einer Bearbeitungszeit von circa zwei Wochen auszugehen.
Ablauf und Verfahren
Sie können eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Sie
- ein Gewerbe mit Hauptniederlassung, also dem Mittelpunkt des Geschäftsverkehrs für den betreffenden Betrieb eines stehenden Gewerbes im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung, in einem der Bewohnerparkbereiche der Stadt Leipzig betreiben
- die Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zugelassen und zum Befahren der Leipziger Umweltzone berechtigt sind
Wie erfolgt die Beantragung?
Durch die/ den Gewerbetreibende/-n beziehungsweise bei juristischen Personen durch die/ den Vertretungsberechtigte/-n ist ein formgebundener Antrag zu stellen. Die Antragstellung ist direkt im Technischen Rathaus zu den Öffnungszeiten oder mit dem unterschriebenen Antrag per Post möglich.
Der Antrag kann auch per einfacher E-Mail an genehmigung@leipzig.de gestellt werden. Bei der Nutzung dieser Möglichkeit können die Unterlagen verschlüsselt versandt werden. Sofern Sie davon Gebrauch machen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine verschlüsselte E-Mail und darauf folgend einen PIN, der Ihnen den Zugang zum SecureMail Gateway (SMGW) des Freistaates Sachsen ermöglicht.
Sollten Sie über eine kostenpflichtige De-Mail-Adresse verfügen, können Sie die Unterlagen auch mit dieser gesicherten E-Mail an info@leipzig.de-mail.de senden.
Für die Antragstellung per E-Mail sind die unter dem Punkt "Vorzulegende Unterlagen/ Formulare" benannten Unterlagen inklusive einem formlosen unterschriebenen Antrag einzuscannen und zu versenden. Bitte beachten Sie, dass die Anhänge in einer E-Mail nicht größer als 15 MB sein dürfen.
Beantragung durch eine bevollmächtigte Person
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich vorzusprechen, können Sie den Antrag durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person stellen lassen. Die Vollmacht kann formlos erklärt werden. Sie muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der Vollmachtgeberin/ des Vollmachtgebers und Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der/ des Bevollmächtigten enthalten.
Ferner müssen Sie angeben, wie sich die bevollmächtigte Person ausweist (Bundespersonalausweis und Dokumentennummer oder Reisepass und Dokumentennummer). Vergessen Sie das Datum und Ihre Unterschrift auf der Vollmacht nicht.
Kosten und Gebühren
- Eine Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug für ein Jahr: 250,00 Euro (Eine eventuell gewollte kürzere Gültigkeitsdauer reduziert diese Verwaltungsgebühr nicht.)
- Neuausstellung wegen Verlustes oder Umschreibung auf ein anderes Fahrzeug innerhalb des Gültigkeitszeitraumes: 15,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Genehmigung
- Barzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
Besonderheiten
Verlust des Parkausweises
Bei der Neubeantragung der Ausnahmegenehmigung wegen Verlustes innerhalb des Gültigkeitszeitraumes sind die Umstände des Abhandenkommens durch den/ die Antragsteller/-in der Genehmigung schriftlich darzulegen.
Umschreibung auf ein anderes Fahrzeug
Bei Umschreibung auf ein anderes Fahrzeug ist die alte Ausnahmegenehmigung vorzulegen.