Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für lastbeschränkte Straßen und/ oder lastbeschränkte Brücken
Allgemeine Informationen
Wenn lastbeschränkte Straßen und/oder lastbeschränkte Brücken in Leipzig, die gekennzeichnet mit Verkehrszeichen 262, 253, 260 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind, mit schwereren Fahrzeugen befahren werden sollen, so wird für das jeweilige Fahrzeug eine kennzeichengebundene Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 StVO benötigt.
Auf die Erteilung besteht kein Rechtsanspruch.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung § 46 Absatz 1
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
ein formloser unterschriebener Antrag mit mindestens folgenden Angaben:
- Antragsteller/-in mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer
- Datum der Antragstellung
- welche lastbeschränkte Straße(n) oder welches lastbeschränkte Brückenbauwerk befahren werden soll
- wie dieser Bereich durch Verkehrszeichen ausgeschildert ist
- für welchen Zeitraum (von bis) die Ausnahme notwendig ist (Erteilung von Dauerausnahmegenehmigungen generell nur für maximal 1 Jahr)
- welches Fahrzeug oder welche Fahrzeuge (Art) zum Einsatz kommen soll (mit Angabe des Kennzeichens)
- Parameter der Fahrzeuge (tatsächliches Gesamtgewicht, Anzahl der jeweiligen Fahrzeugachsen)
- kurze Begründung für die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung
Hinweis:
Es ist möglich eine Ausnahmegenehmigung für mehrere, verschiedene Fahrzeugtypen und ohne Kennzeichenbindung zu erteilen. Dies wird unter anderem notwendig bei größeren Bauvorhaben (zum Beispiel Hausbau), die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Folgende Angaben sind bei Antragstellung dann zusätzlich notwendig:
- Anlage mit genauer Auflistung der einzelnen Fahrzeugtypen (zum Beispiel 2-achs Lkw) mit Angabe der tatsächlichen Gesamtgewichte, Anzahl der Fahrzeugachsen und Ladungsart (die Straßenverkehrs-Ordnung ist einzuhalten)
- wie viele Fahrzeuge gleichzeitig von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen (so viele Ausnahmegenehmigungen werden dann kostenpflichtig ausgestellt)
- Angabe der transportdurchführenden Unternehmen (Anschriften)
- grober Bauablaufplan mit Angabe der einzeln geplanten Gewerke im Antragszeitraum
- Erfolgt die Antragstellung (nicht aber die Kostenübernahme) durch einen Bauleiter oder Gesamtauftragnehmer, so muss dem Antrag eine Vollmacht des Auftraggebers (hier Bauherr) beigefügt werden.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal ein Jahr erteilt.
Es ist beim Vorliegen aller Voraussetzungen von einer Bearbeitungszeit von circa zwei Wochen auszugehen.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Antrag mit Begründung.
Wie erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist im Ordnungsamt beim Sachgebiet Genehmigungen formlos schriftlich zu stellen. Die Antragstellung ist direkt im Technischen Rathaus zu den Öffnungszeiten oder mit einem unterschriebenen Antrag per Post möglich.
Der Antrag kann auch per einfacher E-Mail an genehmigung@leipzig.de gestellt werden. Bei der Nutzung dieser Möglichkeit können die Unterlagen verschlüsselt versandt werden. Sofern Sie davon Gebrauch machen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine verschlüsselte E-Mail und darauf folgend einen PIN, der Ihnen den Zugang zum SecureMail Gateway (SMGW) des Freistaates Sachsen ermöglicht.
Sollten Sie über eine kostenpflichtige De-Mail-Adresse verfügen, können Sie die Unterlagen auch mit dieser gesicherten E-Mail an info@leipzig.de-mail.de senden.
Für die Antragstellung per E-Mail sind die unter dem Punkt "Vorzulegende Unterlagen/ Formulare" benannten Unterlagen inklusive einem formlosen unterschriebenen Antrag einzuscannen und zu versenden. Bitte beachten Sie, dass die Anhänge in einer E-Mail nicht größer als 15 MB sein dürfen.
Kosten und Gebühren
- Eine Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug für ein Jahr: 250,00 Euro
- Umschreibung oder Änderung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes: 15,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Genehmigung
- Barzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus