Fahrerlaubnis: Fahrerqualifizierungsnachweis
Allgemeine Informationen
Sie sind Berufskraftfahrer und führen Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durch? Dann benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerscheinen einen entsprechenden Fahrerqualifizierungsnachweis (ehemals Schlüsselzahl 95). Für die Antragstellung bedarf es der persönlichen Vorsprache mit den erforderlichen Antragsunterlagen in unserer Behörde.
Weitere Informationen zum Thema können Sie gerne auf der Amt24 Website nachlesen.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktueller Führerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis der Grundqualifikation beziehungsweise der Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Fristen und Bearbeitungsdauer
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird für eine Dauer von 5 Jahren ausgestellt. Auf Antrag wird dieser um fünf Jahre verlängert. Der Antrag für die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf gestellt werden.
Ablauf und Verfahren
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung der Fahrerlaubnisbehörde oder über das Bürgertelefon 0341 115.
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung des Fahrerqualifikationsnachweises nach Ihrem Termin noch etwa 3 Wochen in Anspruch nimmt. Ein vorläufiger Nachweis kann nicht ausgestellt werden.
Kosten und Gebühren
Grundgebühr: 32,50 Euro
Bei Bedarf Expresslieferung: zusätzlich 10,49 Euro
Bei Bedarf Anerkennung spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (zum Beispiel ADR-Schulung): zusätzlich 7,00 Euro
Bei der Verlängerung von Führerscheinen (befristete Fahrerlaubnisklassen)fallen zusätzliche Gebühren an. Bitte informieren Sie sich dazu auf unserer Dienstleistungsseite "Verlängerung von Führerscheinen".
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten