Gewerbe ummelden
Allgemeine Informationen
Eine Gewerbeummeldung ist anzuzeigen, wenn
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird,
- Leistungen ausgedehnt werden, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
- sich der Name des Gewerbetreibenden ändert oder
- wenn der selbstständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Meldezirkels verlegt wird.
Die Gewerbeummeldung ist formgebunden. Für Ihre Anzeige stehen Ihnen ein PDF-Formular sowie über das sächsische Serviceportal "Amt24" ein Online-Formular zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Für die schriftliche Gewerbeummeldung werden benötigt:
- Formular zur Gewerbeummeldung
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
eine Kopie der für die anzumeldende Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung - bei juristischen Personen:
Handelsregisterauszug in Kopie - bei einer GmbH in Gründung:
Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages/Gründungsurkunde und die Vollmacht der Gründer - bei einer GmbH & Co. KG:
Handelsregistereintragungen A und B - bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister und die beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache - bei Handwerkern im zulassungspflichtigem Handwerk: ein Nachweis über den Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis
Bei persönlicher Vorsprache sind die oben genannten Unterlagen im Original vorzulegen und Kopien bereitzuhalten.
- Gewerbeummeldung
PDF - 335 KB - Gewerbeummeldung (Formular von Amt24.sachsen.de)
EXTERN
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Behörde bescheinigt innerhalb von drei Tagen den Empfang der Anzeige.
Ablauf und Verfahren
Sie können den Antrag schriftlich und unter Verwendung des Formulars "Gewerbeummeldung" an die Gewerbebehörde stellen:
- per Fax an die Nummer 0341 123-8995
- per E-Mail an gewerbebehoerde@leipzig.de
Achtung: Ihre E-Mail-Signatur muss Ihre Anschrift und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen enthalten.
Sie können den Antrag auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache stellen. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin bei der Gewerbebehörde.
Kosten und Gebühren
Für Gewerbemeldungen ist ein Gebührenrahmen von 22,00 bis 112,00 Euro vorgesehen.
Bei schriftlichen Gewerbeanzeigen erhalten Sie eine Kostenentscheidung mit der Bitte, die Gebühr zu überweisen.
Bei persönlicher Vorsprache ist die Gebühr sofort zu entrichten.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
- Zahlungsart Rechnung