Kulturförderung beantragen - Leipziger Stipendienprogramm
Allgemeine Informationen
Das Kulturamt der Stadt Leipzig vergibt Stipendien an Künstlerinnen und Künstler sowie Kunst- und Kulturvermittlerinnen und -vermittler. Es werden mehrmonatige Stipendien vergeben, die mit 8.000 bis 10.000 Euro dotiert sind.
Antragsberechtigt sind freiberufliche Leipzig Künstlerinnen und Künstler sowie Kunst- und Kulturvermittlerinnen und -vermittler, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in Leipzig haben. Sie dürfen weder an einer Hochschule immatrikuliert sein, noch sich in einem Ausbildungs- beziehungsweise festen Angestelltenverhältnis befinden.
Die Stipendien dienen der künstlerischen und kuratorischen Entwicklung von professionell arbeitenden, etablierten Leipziger Künstlerinnen und Künstlern und Kulturakteur-/innen. Sie bilden ein weiteres Förderinstrument, das anders als Projektförderung und institutionelle Förderung auf Einzelkünstlerförderung setzt. Das Stipendium dient der freien künstlerischen Entfaltung von Künstlerinnen und Künstlern und Kulturakteur/-innen ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang. Die Stipendien verbessern die finanziellen Rahmenbedingungen für einen abgegrenzten Zeitraum, sodass eine spezifische künstlerische Tätigkeit beziehungsweise ein individuelles Projekt im Mittelpunkt stehen kann.
Die nächste Ausschreibung für Stipendien erfolgt 2025. Orientierung beim Ausfüllen des Online-Antrags bietet die begleitende Handreichung, die das Kulturamt auf dieser Internetseite bereitstellt.
Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig für Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
- Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
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Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Der Antrag auf Stipendienförderung erfolgt über ein Online-Formular
Fristen und Bearbeitungsdauer
Der Antrag muss spätestens am Tag des Antragsschlusses, den 03.06.2024, bis 23:59 Uhr an das Kulturamt der Stadt Leipzig übermittelt werden.
Ablauf und Verfahren
Die Entscheidung über die Gewährung einer Stipendienförderung trifft das Kulturamt der Stadt Leipzig. Dabei lässt es sich von bereichsübergreifend aufgestellten Fachbeiräten beraten. Die Einschätzung der Anträge erfolgt auf Basis festgelegter, öffentlich zugänglicher Kriterien. Maßgeblich sind die kulturell/ künstlerische Qualität des Arbeitsvorhabens und die bisherige Arbeit der Bewerberin oder des Bewerbers. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren im Juli 2024. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stipendiaten werden voraussichtlich Mitte Juli 2024 bekannt gegeben.
Kosten und Gebühren
kostenfrei