Medikamente (Betäubungsmittel gemäß BtMG) auf Reisen mitnehmen
Allgemeine Informationen
Sie dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel für die Dauer einer Reise in angemessener Menge als persönlichen Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitnehmen. Sie müssen jedoch eine beglaubigte Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes vorweisen können.
Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sind zur Zeit: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Bei Reisen in Länder, die nicht Teil des Schengener Abkommens sind, sollten Sie sich zusätzlich vor Reiseantritt über die dortige Rechtslage informieren. Informationen erhalten Sie bei der diplomatischen Vertretung Ihres Reiselandes in Deutschland.
Rechtsgrundlagen
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
§ 4 Absatz 1, Nummer 4b Betäubungsmittelgesetz
(BtMG) – Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
§ 15 Absatz 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) – Vereinfachter grenzüberschreitender Verkehr
Artikel 75 Schengener Durchführungsabkommen
Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis – 10. SächsKVZ
Dienstanweisung Nr. 53/2014/02 - Gebührenerhebung im Gesundheitsamt
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Die Formulare "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (PDF 77 KB)" für Reisen in Schengen-Staaten sowie ein Muster für eine "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen (PDF 766 KB)" für Reisen in Nicht-Schengen-Staaten stellt Ihnen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in seinem Onlineauftritt zur Verfügung.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen diese Bescheinigung über die Verschreibung der Betäubungsmittel aus.
Bitte bringen Sie diese zur Beglaubigung mit und führen Sie diese dann auch auf Ihrer Reise mit.
Kosten und Gebühren
Die Beglaubigung kostet 25,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte