Zweitpass beantragen und abholen
Allgemeine Informationen
Es wird empfohlen, zur Beantragung von Personaldokumenten die Geburts- oder Eheurkunden im Original vorzulegen. So können möglicherweise auftretende Probleme bezüglich der Reihenfolge und Schreibweise von Vor- und Familienname vor der Eintragung im Dokument sofort geklärt werden.
Jede/-r Deutsche darf laut § 1 Absatz 3 Passgesetz grundsätzlich nur einen Reisepass, Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
Legt die antragstellende Person schlüssig, durch Vorlage von Unterlagen dar, dass ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines zweiten Passes besteht, kann dieser Pass ausgestellt werden.
Gültigkeit der Dokumente
Sechs Jahre
Weitere Informationen
- Amt 24, Serviceportal des Freistaates Sachsen: Service und Ratgeber zum Reisepass
- Auswärtiges Amt: Reise und Sicherheit
Informieren Sie sich auch über die Einreisebestimmungen des Ziellandes beim Auswärtigen Amt und Ihrem Reisebüro!
Rechtsgrundlagen
- Paßgesetz (PaßG)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung – PassV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Vorlage von Unterlagen (Flugticket, Visabeschaffung und andere)
Die Verpflichtung zum Nachweis des berechtigten Interesses obliegt der antragstellenden Person. Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel immer dann vor, wenn die antragstellende Person in einen Staat einreisen will, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
- der gültige Erstreisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (PDF 558 KB)
Bei erneuter Beantragung eines Zweitpasses, müssen aktuelle Nachweise vorgelegt werden.
- Vollmacht zur Dokumentenabholung
PDF - 0.90 MB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit (einschließlich Herstellung) beträgt in der Regel drei bis vier Wochen. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Leipzig
- Ihre persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist erforderlich
Beantragung
Den Zweitpass beantragen Sie persönlich in einem Bürgerbüro ganz in Ihrer Nähe. Bitte bringen Sie die notwendigen Unterlagen mit.
Kosten und Gebühren
- bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00 Euro
- bei Expressverfahren zusätzlich 32,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an ausweiswesen@leipzig.de