Schulsportbefreiung
Allgemeine Informationen
Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die jeweilige Sportlehrkraft.
Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann die Schule auf die Vorlage dieser amtsärztlichen Schulsportbefreiung verzichten.
Die durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ausgefertigte „Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht“ wird von den Eltern in der Schule vorgelegt.
Rechtsgrundlagen
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport in der jeweils gültigen Fassung.
- Schulbesuchsordnung, § 3 Befreiung
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Es muss ein fachärztlicher Befund mit einer Empfehlung über die Teilnahme am Sportunterricht vorliegen. Dieser sollte die Diagnose, die Dauer der empfohlenen Teil- oder Vollbefreiung und Informationen des betreuenden Arztes zu den Einschränkungen (Welche Übungen sind nicht oder nur bedingt möglich?) enthalten.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Nach telefonischer oder schriftlicher Meldung per E-Mail an kinder.und.jugendmedizin@leipzig.de unter Angabe der besuchten Schule und Klasse und einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass es zu Schuljahresbeginn in der Regel zu einer erhöhten Nachfrage kommt. Daher kann die Bearbeitung etwas mehr Zeit beanspruchen.
Ablauf und Verfahren
Nach Sichtung des fachärztlichen Befundes wird mit den Eltern ein Gespräch zur gesundheitlichen Vorgeschichte geführt. Im Anschluss findet eine körperliche Untersuchung, eine Beratung und Beurteilung der Sportfähigkeit statt.