Anerkennung der Vaterschaft
Allgemeine Informationen
Die Aufnahme einer Anerkennung einer Vaterschaft kann neben dem Jugendamt, Notar und anderen Instituten auch beim Standesamt erklärt werden. Im Regelfall ist aber das Jugendamt (Amt für Jugend und Familie) damit betraut, da Sie dort auch das gemeinsame Sorgerecht erklären können und über Unterhaltsansprüche und ähnliches beraten werden. Bitte informieren Sie sich für die Beurkundungen beim Amt für Jugend und Familie. Die Erklärung ist öffentlich zu beglaubigen. Die Abgabe einer Erklärung kann im Vorfeld der Geburt abgeben werden. Eine Erklärung in Vertretung für eine andere Person ist nicht möglich.
Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Kindesmutter notwendig.
Die Erklärung der Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt beinhaltet nicht das gemeinsame Sorgerecht für das Kind!
Wichtiger Hinweis
Ist der anerkennende Vater beziehungsweise die zustimmende Mutter minderjährig, so ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bei einer minderjährigen Mutter muss zusätzlich noch der Vormund des Kindes der Erklärung zustimmen.
Durch die wirksame Vaterschaftsanerkennung entsteht ein beidseitiges Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind. Dieses Verhältnis beinhaltet erb- und unterhaltsrechtliche Ansprüche sowie sozialversicherungsrechtliche Ansprüche.
Rechtsgrundlagen
§ 1592 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit §§ 1594 folgende BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Ausweise aller Beteiligten
- Geburtsurkunde des Kindesvaters
- Nachweis der Namensführung des Kindesvaters (zum Beispiel Eheurkunde)
Bitte beachten Sie, dass bei Vorlage ausländischer Dokumente diese gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation) oder einer Echtheitsüberprüfung durch die zuständigen Stellen für ihre Anerkennung benötigen. Des Weiteren sind fremdsprachige Dokumente mit einer deutschen Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher vorzulegen.
Ablauf und Verfahren
Achtung: Unsere Online-Terminvereinbarung ist wegen Wartungsarbeiten vorübergehend nicht erreichbar.
Das Standesamt bietet persönliche Vorsprachen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung an. Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unseren Online-Service.
Bei der Wahrnehmung von Terminen wird das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
Kosten und Gebühren
Für die Abgabe der Vaterschaftsanerkennung fällt eine Gebühr von 30,00 Euro an. Es ist im Regelfall sinnvoll für das Kind eine neue Geburtsurkunde mit Eintragung des Vaters beim Standesamt des Geburtenbuches zu beantragen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte