Grund- und Zweitwohnungsteuer - Stadtkämmerei
Zu den Aufgaben der Stadt Leipzig zählen unter anderem:
- Veranlagung zur Grundsteuer
- Anfragen zu Grundsteuerbescheiden
- Anträge auf Erlass und Stundung
- Prüfung der Zweitwohnungsteuerpflicht von Nebenwohnungen in Leipzig
- Besteuerung von Zweitwohnungen gemäß Satzung
Zusatzinformationen
Vorsprachetermin im Sachgebiet Grund- und Zweitwohnungsteuer
Wenn Sie bei uns zur Klärung Ihres Anliegens vorsprechen möchten, können Sie – um Wartezeiten zu vermeiden – mit uns einen Termin vereinbaren.
Wir wollen Sie und uns auf Ihren Besuch gut vorbereiten. Daher bitten wir Sie nachstehendes Kontaktformular auszufüllen.
Nach Prüfung Ihres Anliegens übermitteln wir Ihnen einen Terminvorschlag und Informationen zu den mitzubringenden Unterlagen.
Der Terminvorschlag gilt als bestätigt, wenn wir von Ihnen keine anderweitige Nachricht erhalten.
Nutzen Sie das Textfeld "Sonstiges" auch dafür, uns einen eigenen Terminvorschlag zu machen (zum Beispiel Angabe des gewünschten Wochentages, Tageszeit, ...)
Grundsteuer: Stadt verschickt Bescheide nur noch bei Änderungen
Die Stadt Leipzig verschickt Grundsteuerbescheide nur noch bei Änderungen. Diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, haben in der gleichen Weise Grundsteuer zu entrichten, wie im letzten übersandten Steuerbescheid geregelt. Die Steuerfestsetzung erfolgt zum jeweiligen Jahresbeginn per öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, nachdem die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leipzig Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form gemäß § 3a Abs. 2 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz unter grundsteuer@leipzig.de durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere Behördenpostfach Stadt Leipzig - Allgemeiner Posteingang mit elektronischer Signatur nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens oder mit DE-Mail unter info@leipzig.de-mail.de in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung gemäß § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz eingelegt werden.
Mit Fragen zum Zahlungsverkehr wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse - Stadt Leipzig.