Migrantenhilfe - Sozialamt
Die Art und der Umfang der Leistungsgewährung richtet sich vorrangig nach dem aktuellen Aufenthaltstitel des Antragstellers sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Der Aufenthaltstitel muss immer ein befristeter sein, bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel liegt die Zuständigkeit bei dem Jobcenter Leipzig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Zuweisungsentscheidung der Zentralen Ausländerbehörde Chemnitz (ZAB) beziehungsweise aus den erteilten Umverteilungen der Ausländerbehörde Leipzig beziehungsweise dem tatsächlichen Aufenthalt des Migranten.
Welche Hilfen gibt es?
Hilfe für Migrantinnen und Migranten umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege sowie ausgewählte Beihilfen (zum Beispiel Beerdigungskosten, Erstausstattung für Wohnungen) analog SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die monatliche Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den Personenkreis der in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist, erfolgt in den Räumen des Sachgebietes Migrantenhilfe in der Prager Straße 21.
Entscheidung über Art der Unterbringung
Das Sachgebiet Migrantenhilfe des Sozialamtes entscheidet weiterhin über die Art der Unterbringung (in privaten Wohnraum oder in eine Gemeinschaftsunterkunft), dabei ist der aktuelle Aufenthaltstitel sowie die Dauer des Aufenthaltes ein wesentliches Entscheidungskriterium.
Die Migranten haben die Möglichkeit, sich umfassend über den für sie zutreffenden Leistungsumfang zu informieren und erhalten Hilfe bei der entsprechenden Antragstellung durch die zuständigen Sachbearbeiter im Sachgebiet Migrantenhilfe.
Zusätzliche Leistungen wie der Leipzig Pass werden nach Prüfung der Leistungsvoraussetzungen an den entsprechenden Personenkreis gewährt.