Naturschutzbehörde - Umweltschutz (Amt für)
Hinweis
Zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit CoViD-19 (Coronavirus) berät das Amt für Umweltschutz vorrangig per Telefon oder E-Mail. Wir bitten Sie in dringenden, unaufschiebbaren Fällen einen Vororttermin vorab telefonisch zu vereinbaren.
Aufgaben
Beratung in allen fachlichen Naturschutzfragen
- Beratung und Herausgabe von Informationsmaterial zu naturschutzfachlichen und -rechtlichen Sachverhalten
- Genehmigungen nach Naturschutzrecht, zum Beispiel für Gehölzbeseitigung in der Vegetationsperiode, Veranstaltung in Schutzgebieten, Umsiedlung und Beseitigung von Hornissennestern
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen zur Landschaftspflege
- Ausweisung und Kennzeichnung von Schutzgebieten
- Führen des Verzeichnis geschützter Biotope
- Überwachung von Schutzgebieten und -objekten, von Tier- und Pflanzenhandel geschützter Arten
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Schutzgebieten und für geschützte Arten
- Organisation des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes und -beirates
- Bewertung zu naturschutzrelevanten Vorhaben (Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Eingriffsregelung, Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz (insbesondere Fledermäuse, Vögel, Hornissen und weitere)
- Mitarbeit bei der Erstellung von Managementplänen (MAP), Durchführung von Überwachung und Umsetzung der Planungen zu Natura 2000
- Fachliche Vorbereitung und Begleitung von Schutzgebietsausweisungen
- Biotopansprache und Planungen zum Biotopverbund
- Cross Compliance
- Umsetzung von Artenschutzkonzepten
- Überwachung von Besitz- und Vermarktungsverboten sowie Buchführungs-, Anzeige- und Kennzeichnungspflichten für besonders und streng geschützten Tieren und Pflanzen
- Prüfung und Erteilung von Ausnahmen von Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten sowie von Buchführungs-, Anzeige- und Kennzeichnungspflichten für besonders und streng geschützten Tieren und Pflanzen
- Einleitung von Verfahren bei Verstößen gegen oben genannte Verbote