Wirtschaftliche Wohnhilfen - Sozialamt
Obdach-/ Wohnungslosigkeit droht, wenn die monatliche Miete nicht regelmäßig oder unvollständig gezahlt wird. Für bedürftige Personen kann im Einzelfall und zur Abwendung einer drohenden Räumungsklage eine einmalige finanzielle Hilfe gewährt werden.
Konnte ein drohender Wohnungsverlust nicht verhindert werden, ist gegebenenfalls eine vorübergehende Notunterbringung erforderlich. In Leipzig stehen zur kurzzeitigen Unterbringung von wohnungslosen Personen Gemeinschaftsunterkünfte (Übernachtungshäuser für alleinstehende Männer und Frauen) und Wohnungen, sogenannte Gewährleistungswohnungen, zur Verfügung.
Beratung und persönliche Hilfe zur Überwindung der im Zusammenhang mit akuter Wohnungslosigkeit stehenden Schwierigkeiten, werden durch Sozialarbeiter/-innen des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe angeboten. Darüber hinaus werden dort Anträge auf ambulant betreutes Wohnen gemäß §§ 67-69 SGB (Sozialgesetzbuch) XII geprüft und Hilfemaßnahmen des ambulant betreuten Wohnens für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten eingeleitet.
Neben der Stadt Leipzig engagieren sich seit Jahren verschiedene freie Vereine/ Verbände in der Wohnungslosenhilfe. Freie Träger erbringen unter anderem Leistungen im ambulant betreuten Wohnen, unterhalten Tagesaufenthalte für wohnungslose und bedürftige Menschen und betreiben im Auftrag der Stadt Leipzig das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen.