Betreten von Eisflächen auf eigene Gefahr!
Dauerfrost und eine vermeintlich geschlossene Eisdecke, Schlittern, Schlittschuhlaufen, Eishockey oder einfach bloßes Spazierengehen - dazu laden Tümpel, Seen, Flüsse und Weiher im Winter ein.
Stärke und Tragfähigkeit der natürlichen Eisflächen sind nur schwer einschätzbar und selbst die dicksten Eisflächen geben keine Garantie auf ausreichende Belastbarkeit!
Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass die Stadt Leipzig keine Haftung für Schäden, Unfälle oder den eventuellen Einsatz von Rettungskräften übernimmt. Die Verantwortung und die Kosten hat jeder selbst zu tragen. Das Betreten von Eisflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Nach der Leipziger Polizeiverordnung (PDF 57 KB) ist das Betreten oder Benutzen der Eisflächen auf allen öffentlichen Gewässern der Stadt Leipzig nur zulässig, wenn sie durch die Kreispolizeibehörde freigegeben wurden. Liegt diese Freigabe nicht vor, betreten Sie die Eisflächen immer auf eigene Gefahr.
Eissport auf dem Cospudener See ist grundsätzlich verboten. Für das bei Dauerfrost beliebte Eissegeln auf dem Cospudener See ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.