Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz
Tierseuchenbekämpfung
Ziel der amtstierärztlichen Tierseuchenbekämpfung ist es, durch Vorsorgemaßnahmen das Auftreten übertragbarer Tierkrankheiten beim Tier zu verhüten und effektiv zu bekämpfen sowie den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch von Tier zu Mensch und von Mensch zu Tier übertragbare Infektionskrankheiten (Zoonosen) zu schützen.
Dazu werden Tierbestände kontrolliert und der Tierverkehr sowie der Verkehr mit tierischen Nebenprodukten überwacht.
Bei Auslandsreisen werden Gesundheitsbescheinigungen für gesunde mitreisende Haustiere ausgestellt.
Telefonische Anfragen können Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:30 Uhr und Freitags von 07:00 bis 13:30 Uhr entgegen genommen werden.
Tierschutz
Die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren zu schützen, ist amtstierärztliche Aufgabe. Tiere in menschlicher Obhut sind ihrer Art und Bedürfnissen entsprechend zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Dazu werden auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes gewerbliche Tierhaltungen regelmäßig, private Tierhaltungen aufgrund eines begründeten Verdachts (Anzeige) kontrolliert.
Herrenlose Tiere in Notlage
Für herrenlose Tiere in Notlage steht außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes ein amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Dieser ist über die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) unter Telefon: 0341 55004-4000 zu erreichen.
Aktuelles
Informationen an alle Imker/-innen
Bestellung der Medikamente zur Varroabehandlung ab sofort möglich
Folgende Medikamente werden von der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Verfügung gestellt:
• 0,5 l Ameisensäure (60% ad us. vet.) je Volk oder
• 50 ml Oxalsäuredihydrat (3,5% ad us. vet.) je Volk oder
• 4 Streifen Thymolpräparat (THYMOVAR) je Volk.
Das Teilen der Präparate ist nicht möglich. Aus diesem Grund können Sie Ameisensäure für mindestens 2 Völker und Oxalsäure für mindestens 10 Völker bestellen.
Eine Bestellung durch den Imker kann nur erfolgen, wenn er seine Völker bis zum Bestellzeitpunkt beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt sowie der Sächsischen Tierseuchenkasse gemeldet hat und der Beitragsforderung der Tierseuchenkasse nachgekommen ist.
Sammelbestellungen von Vereinen können, unter Angabe der einzelnen Imkerdaten, eingereicht werden. Ihre Bestellung nehmen wir per Mail an veterinaeramt@leipzig.de oder postalisch an
Stadt Leipzig
Amt 56
04092 Leipzig
bis zum 15.05.2024 entgegen.
Hinweise:
Beachten Sie bitte die gesetzliche Meldepflicht nach §1a Bienenseuchenverordnung für eine Bienenhaltung bei der zuständigen Veterinärbehörde (ausschlaggebend hierfür ist der Standort der Bienenhaltung) sowie bei der Sächsischen Tierseuchenkasse. Die Meldungbei der Tierseuchenkasse ersetzt nicht die Meldung bei der zuständigen Veterinärbehörde.
Die Ausgabe der Bienenmedikamente erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung abMitte Juni 2024 im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt.
Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins an folgende Telefonnummer 0341 123-3791 oder schreiben uns eine E-Mail an veterinaeramt@leipzig.de. Über diese Kommunikationswege können Sie uns auch gern Ihre Fragen stellen.
Tierbestandsmeldung 2024
Die Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (PDF 150 KB) ist im Download-Bereich veröffentlicht.
Fortführung Monitoring der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) im Zeitraum 2023 – 2026
Mit dem Erlass vom 20. Dezember 2018 zum Monitoring der Amerikanischen Faulbrut (AFB) im Freistaat Sachsen wurde zunächst auf vier Jahre ein Monitoring angeordnet. Die Auswertung des Monitorings zeigte die positive Erkenntnis, dass seine Effizienz vor allem im Erkennen von Problemständen schon vor Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut sowie im Auffinden von bisher unbekannten Befall von Beständen lag. So konnten weitere AFB–Ausbrüche verhindert werden.
Anlässlich der Beratung „Die Imkerei betreffende Probleme bei der Tierseuchenbekämpfung“ am 11. August 2022 mit Vertretern des Sächsischen Staatsministerium für Soziales (SMS) und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, der Landesdirektion Sachsen, der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, der Amtstierärzte und der Tierseuchenkasse wurde eine Verlängerung des Monitorings um vier weitere Jahre diskutiert. Die bisher erzielten Ergebnisse könnten damit weiter verbessert und die Gesundheit der Bienenvölker dauerhaft stabilisiert werden.
Im Ergebnis hat das SMS die Fortführung des AFB - Monitoring für die Jahre 2023 bis 2026 beschlossen. Bitte sichern Sie Ihre Mitwirkung in Ihrer Tätigkeit als Imker/Bienenhalter ab und tragen Sie so zum Erfolg des Monitorings bei. Das Veterinäramt der Stadt Leipzig beziehungsweise die Bienensachverständigen werden in diesem Zeitraum auf Sie zukommen.
Die Allgemeinverfügung ist unter folgendem Link zu finden: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=19720&art_param=810
Mitteilung für Jägerinnen und Jäger
Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
um den Vorgaben zur Auszahlung der Ihnen zustehenden Aufwandsentschädigungen bei der Untersuchung der Blutproben auf Afrikanische Schweinepest (ASP) sachdienlich gerecht zu werden, hat das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig neue Probenbegleitscheine für die Abgabe der ASP-Proben entwickelt. Bitte verwenden Sie diese zukünftig, wenn Sie Ihre Proben bei uns abgeben. Die Formulare sind im Downloadbereich als beschreibbares Formular zu finden.
Weil es immer mal wieder vorkommt: bitte beachten Sie, dass wir aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung keine Wildschweinproben mit Erlegungsorten außerhalb Sachsens annehmen können.
Sie wollen sich zur aktuellen Lage der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen informieren? Aktuelles finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Sächsisches Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: https://www.sms.sachsen.de/afrikanische-schweinepest-asp.html
- Landesdirektion Sachsen - Bekanntmachungen: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=16997&art_param=810
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz gern zur Verfügung.
Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen
Seit Oktober 2020 wird die ASP in Sachsen nachgewiesen.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise
Das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine ist per Gesetz verboten. Das gilt natürlich für alle Schweinehalter! Es spielt dabei keine Rolle, ob das Schwein der Lebensmittelgewinnung dient oder rein zu Hobbyzwecken gehalten wird.
Aber auch jeder Bürger, der sich gern draußen aufhält, kann unterstützen, damit sich nicht noch mehr Wildschweine anstecken:
- Werfen sie keine Fleisch- oder Wurstprodukte in die Natur, sondern stets in verschlossene Mülltonnen.
- Melden Sie dem Veterinäramt, wenn sie tote Wildschweine finden.
- Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstprodukte aus Risikogebieten mit (Polen, Rumänien, Ungarn, Slowakei, Ukraine, Brandenburg)
Für Menschen und andere Haustiere als Schweine ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich.
Weitere Informationen zur aktuellen Lage finden Sie hier:
- Sächsisches Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: https://www.sms.sachsen.de/afrikanische-schweinepest-asp.htmlLandesdirektion Sachsen - Bekanntmachungen: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=16997&art_param=810
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz gern zur Verfügung.
Information an Tierhalter/-innen
Tierhalter/-innen von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen sind gemäß Viehverkehrsverordnung gesetzlich verpflichtet, sich beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu melden und registrieren zu lassen:
Theodor-Heuss-Straße 43
04328 Leipzig
Telefon: 0341 123-3791
Fax: 0341 123-3795
E-Mail: veterinaeramt@leipzig.de
Außerdem beachten Sie bitte die Ausführungen der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK).
Eine Meldung Ihrer Bestandszahlen ist auch an der Stelle verpflichtend.
EU-Heimtierausweis
Informationen zum Antrag auf Ermächtigung zum Empfang von Blankoausweisen, zur Ausstellung von Heimtierausweisen und/oder zum Ausfüllen von Heimtierausweisen können auf der Internetseite der Sächsischen Landestierärztekammer eingesehen werden.
Fund von toten Wild und Unfallwild
Hinweise zum Vorgehen beim Fund toten Wildes und bei Unfallwild.