Was Leipzigerinnen und Leipziger zu den Wahlen am 9. Juni 2024 wissen sollten
Am 9. Juni 2024 werden in Deutschland die Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. Außerdem finden in einigen Bundesländern, so auch im Freistaat Sachsen, Kommunalwahlen statt.
In der Stadt Leipzig finden somit an diesem Tag die Europawahl, die Stadtratswahl und die Wahlen für die 14 Ortschaftsräte statt.
Rechtsgrundlagen für die Wahlen am 9. Juni 2024 sind insbesondere
- für die Europawahl das Grundgesetz, das Europawahlgesetz, die Europawahlordnung, das Bundeswahlgesetz und das Wahlstatistikgesetz.
- für die Kommunalwahlen die Sächsische Gemeindeordnung, das Sächsische Kommunalwahlgesetz, die Sächsische Kommunalwahlordnung
Die Wahlen sind
- allgemein: alle Wahlberechtigten können sich unter gleichen Voraussetzungen an der Wahl beteiligen
- unmittelbar: jede Stimme wird direkt für eine Person (oder eine Partei) abgegeben
- frei: alle Wahlberechtigten können ihren Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen
- gleich: alle Stimmen haben gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis
- geheim: andere Personen dürfen keine Kenntnis von der Wahlentscheidung der Wählerinnen und Wähler erhalten.
Sowohl das Europäische Parlament wie auch der Stadtrat der Stadt Leipzig und die 14 Ortschaftsräte werden jeweils für fünf Jahre gewählt.
Das Recht, gewählt zu werden, wird auch als passives Wahlrecht bezeichnet.
Bei der Kommunalwahl gilt, dass alle Personen, die wahlberechtigt sind, auch gewählt werden dürfen, es sei denn, sie sind ausdrücklich von diesem Recht ausgeschlossen.
Bei der Europawahl hingegen unterscheidet sich das Alter von aktivem und passivem Wahlrecht. Gewählt werden kann man hier erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres, wählen bereits mit 16 Jahren.
In den Stadtrat der Stadt Leipzig werden 70 Personen gewählt. Die Sitze werden auf Basis der gültigen Stimmen mit dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë verteilt.
Die Zahl der Mitglieder in den 14 Ortschaftsräten richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft und liegt zwischen 5 und 9. Die Sitze erfolgt nach demselben Verfahren wie bei der Stadtratswahl verteilt.
Der Bundeswahlausschuss hat für die Europawahl 34 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen.
Zur Stadtratswahl hat der Gemeindewahlausschuss 15 Parteien und Wählervereinigungen zugelassen. Da nicht alle Parteien und Wählervereinigungen für alle 10 Wahlkreise Wahlvorschläge eingereicht haben oder zugelassen worden sind, stehen wahlkreisabvhängig 11 oder 12 Parteien und Wählervereinigungen auf dem Stimmzettel.
Zu den Ortschaftsratswahlen treten je nach Ortschaft zwischen einer und sechs Parteien und Wählervereinigungen an.
Alle zugelassenen Wahlvorschläge werden im Leipziger Amtsblatt bekanntgemacht.
Bei der Stadtratswahl ist das Stadtgebiet in zehn Wahlkreise eingeteilt. Bei den Ortschaftsratswahlen entspricht das jeweilige Ortschaftsgebiet dem Wahlgebiet und ist nicht in Wahlkreise unterteilt.
Weder bei der Europawahl, noch bei den Kommunalwahlen gibt es Sperrklauseln.
Das Recht, wählen zu dürfen, wird auch als aktives Wahlrecht bezeichnet.
Wahlberechtigt zur Europawahl sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der anderen EU-Staaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Bei der Europawahl ist eine dreimonatige Mindestwohndauer in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Staat erforderlich. Die Staatsangehörigen der anderen EU-Staaten können an der Europawahl entweder im jeweiligen Herkunftsstaat teilnehmen oder auf Antrag an ihrem jetzigen Wohnsitz. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, können beim Vorliegen bestimmter Voraussetzung auf Antrag an der Europawahl teilnehmen.
Für die Kommunalwahlen beträgt das Wahlalter 18 Jahre. Bei der Stadtratswahl ist eine dreimonatige Mindestwohndauer in der Stadt Leipzig erforderlich, bei den Ortschaftsratswahlen eine dreimonatige Mindestwohndauer in der jeweiligen Ortschaft.
Wahlberechtigt zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen sind Deutsche und Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Andere Ausländer sind nicht wahlberechtigt.
Für die Europawahl kann bis zum 19. Mai 2024 eine Eintragung ins Wählerverzeichnis vorgenommen werden. Eine persönliche Antragstellung ist in der Briefwahlstelle bis zum 17. Mai möglich. Zur Kommunalwahl sind wohnungslose Menschen aufgrund des Wohnsitzerfordernisses nach § 15 und 16 § der Sächsischen Gemeindeordnung hingegen nicht wahlberechtigt.
Die Briefwahl ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Wahlteilnahme, auch wenn sie am Wahltag verhindert sind, in dem für sie zuständigen Wahlraum persönlich ihre Stimme abzugeben (Urnenwahl). Die Briefwahlunterlagen werden auf Antrag übergeben beziehungsweise zugesandt.
Eine Wahl per E-Mail oder Internet ist nicht möglich. Es besteht aber die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen per E‑Mail oder über ein Eingabeformular per Internet zu beantragen.
Auf Basis des Einwohnermelderegisters wird am 42. Tag vor der Wahl (28.04.2024) für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis angelegt, in das alle Personen von Amts wegen eingetragen werden, die für die einzelnen Wahlen wahlberechtigt sind. Der Wahlbenachrichtigungsbrief, der an alle Wahlberechtigten nachfolgend verschickt wird, informiert über diese Eintragung. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann nicht an der Wahl teilnehmen.
Die Wählerverzeichnisse werden am 42. Tag vor der Wahl angelegt (28.04.2024). Wahlberechtigte, die nach diesem Tag aus der Stadt wegziehen, werden für die Stadtratswahl aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.
Bei Umzügen innerhalb der Stadt Leipzig werden nach diesem Tag keine Änderungen im Wählerverzeichnis vorgenommen. Wahlberechtigte, die nach diesem Tag innerhalb der Stadt Leipzig umziehen, können entweder im Wahlbezirk der bisherigen Wohnung oder aber mit Wahlschein beziehungsweise Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Wahlberechtigte, die aus einer Ortschaft wegziehen, werden für die Ortschaftsratswahl aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.
Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (19.05.2024) sollte jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Wahl mitgebracht werden.
Es gibt für alle Wahlen am 9. Juni 2024 eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung, bei der oben auf der Vorderseite vermerkt ist, für welche Wahlen (Europawahl, Stadtratswahl und gegebenenfalls Ortschaftsratswahl) eine Wahlberechtigung besteht.
Diese Benachrichtigung enthält neben der Information zum Wahltag und zur Wahlzeit auch die Adresse des Wahlraumes sowie einen Hinweis, ob der Zugang zum Wahlraum barrierefrei ist oder nicht.
Auf der Vorderseite der Benachrichtigung oben rechts ist ein QR-Code aufgedruckt, mit dem die Internet-Anwendung zur Beantragung der Briefwahl direkt aufgerufen werden kann. Auf der Rückseite der Benachrichtigung ist der postalische Antrag für die eventuelle Briefwahl aufgedruckt.
Personen, die keine Benachrichtigung erhalten, aber glauben wahlberechtigt zu sein, sollten sich unbedingt mit dem Amt für Statistik und Wahlen in Verbindung setzen.
Auf Antrag können Wahlberechtigte einen Wahlschein erhalten. Damit kann bei der Wahl in jedem Wahlraum des Geltungsbereiches des Wahlscheines die Wahl vollzogen werden.
Der Wahlschein ist auch Bestandteil der Briefwahlunterlagen und muss bei Briefwahl ausgefüllt zusammen mit den sonstigen Unterlagen an den Wahlleiter geschickt werden.
Das Gebiet der Stadt Leipzig ist für die Wahlen am 9. Juni 2024 in insgesamt 414 Wahlbezirke eingeteilt. Jedem Wahlbezirk ist ein Wahlraum zugeordnet, in dem die Wahl stattfindet. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand berufen, der die Wahl im Wahlraum leitet und anschließend das Wahlergebnis für den Wahlbezirk öffentlich ermittelt.
Die Bezeichnung und die Adresse (Straße, Hausnummer) des betreffenden Wahlraumes sind auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt. Der zutreffende Wahlraum kann auch mit der Wahllokalsuche im Internet recherchiert werden.
Leider sind nicht alle Wahlräume barrierefrei zugänglich. Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, ob der Zugang zum Wahlraum barrierefrei ist oder nicht.
Auskünfte zur Barrierefreiheit können auch über die Wahllokalsuche im Internet abgerufen werden.
Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Eine der Grundanforderungen an eine demokratische Wahl ist, dass die Entscheidung des einzelnen Wahlberechtigten für niemanden nachprüfbar ist. Deshalb ist vorgeschrieben, dass die Stimmzettel im Wahlraum in Wahlkabinen ausgefüllt und anschließend so gefaltet werden müssen, dass die Stimmabgabe geheim bleibt.
Der Stimmzettel zur Europawahl ist weiß. Die rechte obere Ecke ist abgeschnitten, um blinden oder sehbehinderten Personen eine selbständige Handhabung in Verbindung mit einer Schablone zu ermöglichen. Bei der Europawahl kann nur eine Stimme vergeben werden.
Die Stimmzettel für die Stadtratswahl sind orange, die der Ortschaftsratswahlen sind gelb. Die Stimmzettelinhalte unterscheiden sich in den zehn Wahlkreisen der Stadtratswahl und bei den 14 Ortschaftsratswahlen. Die Stimmzettel beinhalten neben dem Namen der Partei oder Wählervereinigung auch die Namen aller Bewerberinnen und Bewerber. Bei den Kommunalwahlen können drei Stimmen vergeben werden.
Alle Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Musterstimmzettel können hier (Stadtratswahl) hier (Ortschaftsratswahlen) angesehen werden.
Zur Europawahl wird auf Grundlage des Wahlstatistikgesetzes eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die repräsentative Wahlstatistik ermöglicht Aussagen über das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen.
In Leipzig werden in siebzehn allgemeinen Wahlbezirken sowie in drei Briefwahlwahlbezirken Stimmzettel verwendet, die einen zusätzlichen Aufdruck tragen, aus denen das Geschlecht und die Zugehörigkeit zu einer von sechs Altersgruppen hervorgehen. Trotz dieser Kennzeichnung der Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis jedoch unbedingt gewahrt!
Bei den Kommunalwahlen wird keine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Blinde oder sehbehinderte Wahlberechtigte können unter Verwendung von Hilfsmitteln die Stimmzettel selbstständig kennzeichnen. Für die Europawahl können diese beim Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. in Dresden angefordert werden.
Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er keine Kennzeichnung oder zu viele Kennzeichnungen (bei der Europawahl mehr als eine, bei den Kommunalwahlen mehr als drei) enthält oder den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
Die Stimmen sind auch ungültig, wenn nicht der amtliche Stimmzettel verwendet wurde.
Nach Abschluss der Wahlzeit um 18 Uhr zählen die Wahlvorstände die Stimmzettel öffentlich in den Wahllokalen aus. Das so ermittlte Wahlbezirksergebnis wird telefonisch an das Wahlamt übermittelt, wo die Ergebnisse aller Wahlbezirke zum Stadtergebnis zusammengefasst werden.
Die in den Briefwahlbezirken eingegangenen Wahlbriefe werden von einem Briefwahlvorstand am Wahltag zunächst auf Zulassung geprüft. Ab 18 Uhr werden die Stimmzettel aller Briefwahlbezirke öffentlich im agra Messepark ausgezählt.
Die Leipziger Wahlergebnisse werden am Wahlabend des 9. Juni 2024 ab 18 Uhr im Neuen Rathaus öffentlich präsentiert. Alle Leipzigerinnen und Leipziger und Gäste sind dazu eingeladen.
Gleichzeitig erfolgt am Wahlabend auch eine Ergebnispräsentation im Internet, die mit dem Fortschritt der Auszählung in denWahllokalen fortlaufend aktualisiert wird.
Die vom Wahlausschuss amtlich festgestellten Wahlergebnisse werden schließlich im Leipziger Amtsblatt noch amtlich bekannt gemacht (Europawahl am 22.06.2024, Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen am 29.062024).