Drohnenverbotszone zu Spielen der UEFA EURO 2024 Fußball-Europameisterschaft in Leipzig
![Drohne am Himmel Eine Drohne mit Fotoapparat am Himmel](https://static.leipzig.de/fileadmin/_processed_/e/5/csm_Drohne_AdobeStock_311924522_Pakhnyushchyy_stock.adobe.com__ef91f1a1db.jpg)
Flugverbotszone
An den Spieltagen gibt es rund um das Stadion Leipzig (Red Bull Arena) eine Flugverbotszone für Drohnen (und alle anderen unbemannte Luftfahrtsysteme wie zum Beispiel Modellflugzeuge oder Fesselballone). Das gilt für ein Gebiet von 3.704 Metern (2 nautische Meilen) rund um das Stadion. Verstöße gegen die angeordnete Drohnenmitnahme- und Flugverbotszonen können rechtliche Konsequenzen haben. Dieses Verbot gilt an den Spieltagen der UEFA EURO 2024 Fußballeuropameisterschaft in Leipzig:
18. Juni 2024
Mitnahmeverbot von 17:00 Uhr bis 19. Juni 2024 2:00 Uhr
Flugverbot von 18 Uhr bis 19. Juni 2024 1:00 Uhr
21. Juni 2024
Mitnahmeverbot von 17:00 Uhr bis 22. Juni 2024 2:00 Uhr
Flugverbot von 18 Uhr bis 22. Juni 2024 1:00 Uhr
24. Juni 2024
Mitnahmeverbot von 17:00 Uhr bis 25. Juni 2024 2:00 Uhr
Flugverbot von 18 Uhr bis 25. Juni 2024 1:00 Uhr
2. Juli 2024
Mitnahmeverbot von 17:00 Uhr bis 3. Juli 2024 2:00 Uhr
Flugverbot von 18 Uhr bis 3. Juli 2024 1:00 Uhr
Hier finden Sie die komplette Adressliste der Flugverbotszone.
Verbot für das Transportieren und Mitnehmen von Drohnen
Zu den genannten Tagen und Zeiten ist auch das Tragen, Transportieren oder Mitnehmen von Drohnen (und allen anderen unbemannten Luftfahrsystemen) im Umfeld des Stadion Leipzig (Red Bull Arena) verboten.
Ausnahmen
- Der Transport einer verpackten, nicht flugbereiten Drohne von und zur eigenen Wohnung innerhalb der Verbotszone (gilt für alle unbemannte Luftfahrtsysteme).
- Der Transport einer verpackten, nicht flugbereiten Drohne durch die Verbotszone ohne Zwischenstopps (Gilt für alle unbemannte Luftfahrtsysteme).
- Transportgenehmigung für Drohneninhaber mit spezieller Genehmigung (Gilt für alle unbemannte Luftfahrtsysteme).
- Transport durch Bundespolizei, Landespolizei, Personen im Auftrag der Polizei sowie Rettungs- und Katastrophenschutzkräfte (Gilt für alle unbemannte Luftfahrtsysteme).
Rechtliche Grundlagen
Einrichtung der Flugverbotszone für unbemannte Luftfahrtsysteme (zum Beispiel Drohnen) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 14. Mai 2024 (PDF 2,3 MB) auf Grund § 17 Abs. 1 S. 2 der Luftverkehrsordnung mit Flugbeschränkungen im Radius von 2 nautischen Meilen (3.704 Meter) um den Mittelpunkt der Position N 51° 20´ 42“, E 12° 20´ 39“ (Leipzig Stadion / Red Bull Arena).
Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig zum Verbot des Mitführens von unbemannten Luftfahrsystemen (zum Beispiel Drohnen) am 18.06.2024, 21.06.2024, 24.06.2024 und 02.07.2024 im Umfeld der Red Bull Arena anlässlich der Spiele der Fußball-Europameisterschaft 2024. Veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt 12/2024 vom 08.06.2024:
Drohnennutzung
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Nutzung von Drohnen und anderen unbemannten Luftfahrtsystemen, außerhalb der Spieltage beziehungsweise der auf dieser Seite genannten Zeiten.
Übersicht Verbotszone (Adressliste)
Die folgenden Adressen liegen in der Verbotszone: