Die Stadt Leipzig verschickt Grundsteuerbescheide nur noch bei Änderungen. Diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, haben in der gleichen Weise Grundsteuer zu entrichten, wie im letzten übersandten Steuerbescheid geregelt. Die Steuerfestsetzung erfolgte zum Jahresbeginn per öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt.
Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass der ehemalige Eigentümer nach den rechtlichen Bestimmungen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich bleibt, bis er einen Bescheid erhält, aus dem das Ende der Steuerpflicht hervorgeht.
Für regelmäßig zu zahlende Abgaben empfiehlt die Stadtkasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit erfolgt der Einzug immer pünktlich zur Fälligkeit der Steuerforderung. Die damit verbundenen Vorteile für Sie wären: keine Terminüberwachung, kein Verzug sowie die Einsparung des Aufwandes für eine Überweisung.
Das Formular kann bei der Stadtkasse angefordert oder über www.leipzig.de/formulare Suchbegriff: "SEPA" abgerufen werden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter/-innen der Stadtkasse gern zur Verfügung.