Aktualisierung: Gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 9. April 2020 haben sich Reiserückkehrer sofort in häusliche Quarantäne zu begeben und beim Gesundheitsamt zu melden.
Freiwillige Quarantäne bedeutet, dass die Wohnung nicht verlassen werden darf und man keinen direkten Kontakt zu Menschen außerhalb der eigenen Häuslichkeit haben soll. Arbeitsnehmer kontaktieren nach der Reise auf jedem Fall ihren Arbeitgeber telefonisch.
Außerdem gilt nach wie vor der allgemeine Appell, die allgemeinen Hygienemaßnahmen genauestens einzuhalten und seinen Gesundheitszustand genau zu beobachten. Sollten sich Symptome einer Atemwegserkrankung mit oder ohne Fieber zeigen, bitte umgehend telefonisch beim Hausarzt melden - außerhalb der regulären Sprechzeiten beim Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, Telefon: 116117.
Weitere Informationen
Corona-Hotline der Stadt Leipzig: 0341 123-0