Gibt es nach dem milden Winter 2014/2015 noch große Salzbestände und wenn ja wie viel ist noch auf Vorrat?
Wir sind gut gerüstet. Es gab noch einen großen Vorrat an Streusalz aus dem vergangenen Jahr. Unser Anfangsbestand für den nun bevorstehenden Winter 2015/2016 beträgt nun rund 2.500 Tonnen Salz und rund 50 Tonnen Splitt. Je nachdem, wieviel Streumittel wir den Winter über benötigen, können wir jederzeit flexibel nachkaufen.
Gib es technische Neuerungen, welche die Aufgaben im Winterdienst erleichtern?
Der aktuelle Bestand im Fuhrpark entspricht den Anforderungen zur Erfüllung des Winterdienstes. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Touren sind die Fahrzeuge seit vergangenem Jahr mit GPS ausgerüstet.
Bewältigt der Eigenbetrieb die Räumung im gesamten Leipziger Straßennetz allein?
Nein. Das Straßennetz Leipzigs ist 1.677 Kilometer lang. Davon werden 582 Kilometer Fahrbahnen im öffentlichen Winterdienst betreut - um 331 Kilometer kümmert sich der Eigenbetrieb selbst. Die "restliche" Strecke ist an private Firmen vergeben. Neben den Fahrbahnen kommen die städtischen Arbeitskräfte an 380 Straßenkreuzungen und Fußgängerüberwegen, 111 Fußgängerbrücken und 141 Querungshilfen sowie 29 Straßenunterführungen und Treppen zum Einsatz.
Wer ist unabhängig vom öffentlichen Winterdienst auf Fahrbahnen noch räum- und streupflichtig?
Die Winterdienstsatzung sieht vor, dass Grundstückseigentümer die Gehwege und gemeinsamen Geh-Rad-Wege räumen und streuen müssen, an denen ihr Grundstück anliegt. Der Griff zu Besen oder Schneeschieber muss deshalb nach dem Ende des Schneefalls erfolgen. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Bereich entlang des Grundstücks in einer Breite von einem reichlichen Meter von Eis und Schnee frei gehalten werden. Zum Abstumpfen von glatten Flächen dürfen in der Regel nur Materialien wie Splitt, Sand oder Granulat verwendet werden. Salz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, beispielsweise auf Rollstuhlrampen, wenn andere Materialien die Rutschgefahr nicht wirksam beseitigen können.
Was gilt für Radwege?
An gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen sind wir verpflichtet zu räumen. Die Räumung der Fahrbahn wirkt sich oft auch auf den Radfahrstreifen aus, da sich der Schneewall an der rechten Fahrbahnseite bildet. Kann ein Radweg nicht benutzt werden, darf auch auf Gehwege bzw. Fahrbahnen ausgewichen werden.