Das Verbot zum Schutz gegen die Geflügelpest im Leipziger Stadtgebiet gilt auch für andere ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln.
Eine weitere Verbreitung des hochansteckenden Influenzavirus H5N8 (Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe) durch Wildvögel auch über Kreisgrenzen hinaus, ist sehr wahrscheinlich. Durch das Verbot wird die Gefahr der Verschleppung durch Kontakte zwischen den Tieren unterschiedlicher Herkünfte und mit Personen, die möglicherweise in Kontakt mit Infektionsquellen gekommen sind, vermieden und unmittelbar minimiert. Mildere Maßnahmen sind nicht geeignet.
Das hochansteckende Virus war kürzlich erstmals in diesem Jahr in Geflügelbetrieben verschiedener Bundesländer festgestellt worden. Der erste Geflügelpest-Fall in Sachsen war eine am Freitag, 11. November 2016, am Cospudener See gefundene und mit dem H5N8-Virus infizierte Wildente. Seit der amtlichen Feststellung weiterer Fälle unterliegen aktuell zahlreiche Ortsteile Leipzigs strikten Restriktionsmaßnahmen (Stallpflicht, Anleinpflicht für Hunde und Katzen). Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt fordert die Tierhalter auf, dass Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen, von toten Vögeln ferngehalten werden und vor allem in Ufernähe das Virus nicht über Vogelkot an den Pfoten weitertragen.
Tote Wasser- oder Greifvögel bitte melden
Wer verendete Wasser- oder Greifvögel findet, sollte sich unbedingt beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt unter der Rufnummer 0341 123-3791 melden.
Eilverordnung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erließ zudem am 18. November 2016 eine Eilverordnung mit Schutzmaßregeln, die in kleineren Geflügelhaltungen einzuhalten sind. Für Sachsen gilt ein landesweites Aufstallgebot.
Weitere Informationen
Informationen zum aktuellen Sperrbezirk, dem Beobachtungsgebiet und den Beschränkungen und Regelungen finden Sie unter www.leipzig.de/vogelgrippe.