Damit muss nun ein Geflügelpest-Sperrbezirk errichtet werden. Er gilt für folgende Stadtteile:
- Leipzig-Zentrum
- Südvorstadt
- Schleußig
- Plagwitz
- Lindenau
- Leutzsch
Grundlage ist eine von der Stadt Leipzig erlassene Allgemeinverfügung. Um den Sperrbezirk wird ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, welches das gesamte Stadtgebiet Leipzigs umfasst.
Freilaufverbot für Hunde und Katzen
Für Hunde und Katzen gilt innerhalb dieser Grenzen ein Freilaufverbot. Die Tiere müssen nicht eingesperrt, aber im Freien zwingend an der Leine geführt werden.
Stallpflicht
Nach wie vor gilt auch für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen die sogenannte Aufstallungspflicht, also die Unterbringung in geschlossenen Ställen.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und den Beschränkungen
Sobald Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet aufgehoben werden, wird dies öffentlich bekannt gemacht.
Infos zur Geflügelpest, den Beschränkungen und die Allgemeinverfügung als Download gibt es unter www.leipzig.de/vogelgrippe.