Wer ist erklärungspflichtig?
In den überwiegenden Fällen ist die Stadt Leipzig als Grundstückseigentümerin gegenüber dem Finanzamt auskunfts- und erklärungspflichtig. Alle Garagennutzer, die einen Pacht-, Nutzungs- oder Mietvertrag mit der Stadt Leipzig geschlossen haben, müssen nach bisherigen Informationen vorerst nicht aktiv werden.
Mitwirkung von Garageneigentümern bei Grundsteuererklärung
Die Stadt Leipzig bittet lediglich die Garageneigentümer beziehungsweise Eigentümerinnen, bei der Erklärungsabgabe bei Bedarf mitzuwirken. Das Liegenschaftsamt wird gegebenenfalls noch einmal auf Sie zukommen und - falls erforderlich - Ihre Garage besichtigen, um den Wert für das Gebäude zu ermitteln.
Neu: Gesamtwert für Gebäude und Grundstück
Bei der Grundsteuerreform ist nur neu, dass für Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie das Grundstück künftig nicht mehr zwei separate Bewertungen erfolgen (bislang zwei Einheitswerte), sondern ein Gesamtwert nach §§ 243 bis 260 Bewertungsgesetz ermittelt wird.
Nach neuem Recht gibt es somit weiterhin auch Bauwerke auf fremden Grund und Boden. Aus dem Bewertungsrecht ergeben sich keine Regelungen oder Rechtsfolgen, die einen Eigentumswechsel vorsehen. Aufgrund der Grundsteuerreform ist es auch nicht erforderlich, die bisherigen Pachtverträge zu kündigen.
Bei Unklarheiten: Finanzamt Leipzig kontaktieren
Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten noch einmal beim Finanzamt Leipzig unter der Telefonnummer 0341 559-3200.
Das Liegenschaftsamt weist darauf hin, dass es keine Rechtsberatung durchführt.