Russische Staatsangehörige benötigen zur Einreise in das Bundesgebiet ein Visum. Dies gilt auch für russische Staatsangehörige, die wegen der jüngsten Ereignisse aufgrund des herrschenden Krieges, unter anderem wegen der Teil-Mobilmachung und der Scheinreferenden Russland verlassen wollen. Um asylbezogene Gründe geltend zu machen, kann ein Asylantrag gestellt werden. Ausführliche Informationen dazu auf der Seite Asyl und Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber/-innen.
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