Bis zum Ablauf der per Allgemeinverfügung festgelegten Frist waren gegenüber der zuständigen Versammlungsbehörde keine Demonstrationen am 31. Dezember 2020 beziehungsweise 1. Januar 2021 gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung angezeigt worden.
Laut der am 29. Dezember 2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig ist es zwischen 31. Dezember 2020, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 6 Uhr, im Gebiet der Stadt Leipzig untersagt, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, welche nicht bis zum 30. Dezember 2020, 12 Uhr schriftlich angezeigt wurden, zu veranstalten oder daran teilzunehmen.