Kommen nach der Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung erlaubte Gruppen zusammen, müssen diese zu anderen Gruppen einen Abstand einhalten, der es Dritten gestattet, diese Gruppen mit Abstand zu passieren.
Zwischen dem 31. Dezember 2020, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 6 Uhr, ist es im Stadtgebiet der Stadt Leipzig zudem untersagt, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, welche nicht bis zum 30. Dezember 2020, 12 Uhr, schriftlich bei der Versammlungsbehörde angezeigt wurden, zu veranstalten oder daran teilzunehmen.
Grundlegende Begrenzung von Versammlungen
Darüber hinaus wurde in Leipzig seit dem 20. Dezember 2020 der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner andauernd übeschritten. Dies hat Auswirkungen auf das generelle Versammlungsgeschehen in der Stadt.
Bei fünf Tagen andauernder Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 200 müssen gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Versammlungen grundlegend auf maximal 200 Personen begrenzt werden. Bislang betrug die Höchstzahl 1.000 Teilnehmer. Dabei gilt: Die Versammlungen sind ausschließlich ortsfest erlaubt und auch nur unter freiem Himmel. Des Weiteren haben alle Teilnehmer, Versammlungsleiter und Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren.