Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig hat nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung einen Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um den Fundort der Wildente eingerichtet.
In diesen Gebieten gelten die folgenden Beschränkungen:
- Geflügel muss aufgestallt werden (in geschlossen Ställen untergebracht werden) oder unter einer Schutzvorrichtung, die nach oben abgedeckt ist und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindert.
- An Ein-und Ausgängen der Ställe sind Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel zu tränken und stets damit feucht zu halten.
- Geflügelbestände dürfen durch fremde Personen nicht betreten werden, ausgenommen Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes oder Tierärzte.
- Geflügel und Bruteier dürfen nicht verbracht (Sperrbezirk 21 Tage, Beobachtungsgebiet 15 Tage) werden.
- Frisches Geflügelfleisch oder Produkte, die aus in diesen Gebieten gehaltenem Geflügel hergestellt wurden, dürfen nicht verbracht werden.
- Tierische Nebenprodukte dürfen ebenfalls nicht verbracht werden.
- Es dürfen keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
- Tot oder krank aufgefundene Wat- und Wasservögel sind dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu melden.
- Hunde und Katzen dürfen nicht frei umherlaufen.
- Die Jagd auf Federwild ist verboten.
- Die Bestände im Sperrbezirk werden durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt klinisch untersucht und bei Bedarf beprobt.
Geflügelhalter im Stadtgebiet Leipzig, die ihre Haltung noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt angezeigt haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Halter von bereits angezeigten Haltungen werden aufgefordert, die gehaltene Anzahl der Tiere beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu aktualisieren, falls erforderlich.
Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt fordert die Tierhalter auf, dass Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen, von toten Vögeln ferngehalten werden und vor allem in Ufernähe das Virus nicht über Vogelkot an den Pfoten weitertragen. Wer verendete Wasser- oder Greifvögel findet, sollte sich unbedingt beim zuständigen Veterinäramt unter der Rufnummer 0341 123-3791 melden.
Alle Informationen zum Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet, den dort geltenden Beschränkungen sowie weitere aktuelle Allgemeinverfügungen/ Verordnungen finden Sie unter www.leipzig.de/vogelgrippe.