Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung beantragen
Allgemeine Informationen
Gemäß § 16a Aufenthaltsgesetz kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung erteilt werden. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Berufsausbildung unterliegt grundsätzlich der Zustimmungspflicht mit Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung kann erteilt werden, wenn sie zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und sich der Bildungsgang nicht überwiegend an Staatsangehörige eines Staates richtet.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Belehrung zum Aufenthaltstitel unterschrieben (PDF 144 KB)
- Visum zum Zweck der Ausbildung (Kopie)
- gültiger Reisepass (Kopie)
- Mietvertrag (Kopie)
- Bestätigung der Krankenversicherung
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- Ausbildungsvertrag in Kopie (mit Registrierung der IHK/ HWK im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse) oder Schulvertrag bei schulischer Ausbildung
- Sicherung des Lebensunterhaltes mit mindestens 903 Euro pro Monat, nachweisbar unter anderem durch Ausbildungseinkommen, Sperrkonto, Stipendium, Verpflichtungserklärung (bei schulischer Ausbildung 934 Euro pro Monat)
- Zertifikat Deutsch B1 eines zertifizierten Sprachkursanbieters in Kopie (Goethe-Institut, TestDaF-Institut, telc GmbH (DVV), ÖSD) (nur notwendig, wenn Sprachkenntnisse nicht durch die Bildungseinrichtung geprüft noch durch einen vorbereitenden Deutschsprachkurs erworben werden soll)
- Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung und des Studiums
EXTERN - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte bis zu einem Jahr
PDF - 0.99 MB - Belehrung zum Antrag eines Aufenthaltstitels zur Berufsausbildung
PDF - 138 KB
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite "Antrag auf Aufenthaltstitel - Auf einen Blick: vom Antrag zum Aufenthaltsdokument".
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
- Erteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Wenn Sie für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, fallen keine Gebühren an. Der aktuelle Bezug ist nachzuweisen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte