Antrag auf Aufenthaltstitel - Auf einen Blick: vom Antrag zum Aufenthaltsdokument
![Uebersicht Aufenthaltstitel Schematische Darstellung des Ablaufs von der Antragstellung bis zum Erhalt des Dokumentes](https://static.leipzig.de/fileadmin/_processed_/7/9/csm_bersicht-Aufenthaltstitel_24d4493e98.png)
1. Prüfung Ihres Antrags auf Aufenthaltstitel
Sie haben bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts gestellt. Die Ausländerbehörde wird den Antrag nun prüfen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen ab.
Falls Ihr Aufenthaltstitel während der Prüfung des Antrages abläuft, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Sollten Sie zwei Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltsdokuments noch keine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
2. Entscheidung über Ihren Antrag
Nachdem Ihr Antrag abschließend geprüft wurde, ergeht durch die Ausländerbehörde ein Bescheid.
Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie vorab einen Erteilungsbescheid über das gewährte Aufenthaltsrecht.
Bei einer negativen Entscheidung werden im Bescheid die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt. Außerdem erhalten Sie eine Belehrung über Ihre Rechte, die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung.
3. Einladung zur Biometrieerfassung
Ihr Antrag wurde positiv beschieden und Ihnen wurde der entsprechende Erteilungsbescheid zugestellt. Bereits einige Tage danach werden Sie per Post eine Einladung mit einem Termin zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift) erhalten. Im Rahmen des Termins sind etwaige Gebühren zu begleichen und wird für Sie der elektronische Aufenthaltstitel bestellt. Das Ihnen gewährte Aufenthaltsrecht wird durch den sogenannten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nachgewiesen.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird bei der Bundesdruckerei in Berlin zentral produziert. Nach Produktion des Dokuments übersendet die Bundesdruckerei das Dokument an die Ausländerbehörde, wo das Aufenthaltsdokument später abgeholt werden kann.
4. Abholung und Aushändigung
Im Rahmen Ihres Termin zur Erfassung Ihrer biometrischer Daten können Sie entscheiden, ob Sie Ihre neuen Dokumente im Rahmen eines neuen Termins oder flexibel über unsere Abholstation erhalten möchten.
Variante 1: die Abholstation (24/7)
Die Abholstation steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Für die Registrierung benötigen wir lediglich Ihre E-Mail-Adresse und einen Fingerabdruck von Ihnen. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Alle wichtigen Informationen zu Abholung an der Abholstation finden Sie in dem Flyer „So einfach erhalten Sie Ihren Aufenthaltstitel ohne Abholtermin“ (PDF, 4 MB).
Variante 2: Abholung bei einem Termin
Entscheiden Sie sich für die Abholungen während eines Termins, erhalten Sie von uns einen Termin-Code, mit dem Sie einen Abholtermin online buchen können. In diesem Fall ist die Abholung nur während der Öffnungszeiten der Ausländerbehörde möglich.
Vorzulegende Dokumente
Zu Ihrem Termin müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
- Ihre Terminbestätigung, welche Sie nach Buchung des Termins per E-Mail erhalten haben,
- Reisepass/Reisepässe aller Personen, für die Sie die Dokumente abholen,
- Passeinzugsquittung, sofern vorhanden,
- die bisherige Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden,
- den bisherigen elektronischen Aufenthaltstitel, sofern vorhanden.
Sie können eine andere Person mit der Abholung Ihrer Dokumente bevollmächtigen. Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich die Vollmacht zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (PDF, 142 KB). Die Vollmacht ist der Behörde im Original vorzulegen.
Häufig gestellte Fragen
Antragstellung
Sollten Sie aufgrund von dringendem Reisebedarf eine frühere Ausstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an unsere Behörde. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung wird das Ausstellen von Klebeetiketten ab 01.11.2023 in diesem Zusammenhang ersatzlos entfallen.
Diebstahl
Sollten Ihnen die Dokumente gestohlen worden sein, dann stellen Sie bitte unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle eine Diebstahlsanzeige und übermitteln diese uns über unser Kontaktformular. Sie erhalten von uns anschließend weitere Informationen.
Verlust
Bitte teilen Sie uns den Verlust Ihrer Dokumente unverzüglich über das Kontaktformular unter Angabe der Seriennummer mit. Sofern Sie ein Foto Ihres Dokuments haben, dann übermitteln Sie es bitte mit Ihrer Anfrage.
Bitte reichen Sie die Nachweise über die dringende private oder berufliche Reise, zusammen mit dem Antrag auf einen Passübertrag, per Post oder per E-Mail ein.
Bitte sprechen Sie bei einem Bürgerbüro zur Ummeldung im Melderegister vor. Die neue Anschrift wird im Bürgerbüro auf dem elektronischen Aufenthaltstitel angebracht. Eine Vorsprache zur Adressänderung bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.
Welche Dokumente zur Adressänderung erforderlich sind, können Sie der Seite des Bürgerbüro zur An- und Ummeldung von Wohnungen entnehmen.
Bitte beachten
Unter anderem sind die Personaldokumente aller meldepflichtigen Personen vorzulegen.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird nur dann als Personaldokument anerkannt, wenn
- dieser als Ausweisersatz ausgestellt wurde und
- kein gültiger Reisepass oder Reiseausweis vorliegt.
Der Ablauf und die verschiedenen Abholungsmöglichkeiten sind auf der Seite „Auf einen Blick: vom Antrag zum Aufenthaltsdokument“ dargestellt.
Sie erhalten dazu Informationen auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Bitte reichen Sie einen Antrag auf Änderung/Streichung der Wohnsitzauflage bei uns ein.
Russische Staatsangehörige benötigen zur Einreise in das Bundesgebiet ein Visum. Dies gilt auch für russische Staatsangehörige, die wegen der jüngsten Ereignisse aufgrund des herrschenden Krieges Russland verlassen wollen, zum Beispiel aufgrund der Mobilmachung oder des Scheinreferendums. Wenn Sie asylbezogene Gründe geltend machen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite Asyl.
Abholung und Terminvereinbarung
Einen Termin-Code erhalten Sie erst im Rahmen Ihrer Vorsprache zur Aufnahme Ihrer biometrischen Daten.
Sofern Sie einen Antrag für die Erteilung/ Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde gestellt haben und dieser abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie von der Ausländerbehörde automatisch einen Termin per Post.
Nein. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich. In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder unsere Hotline.
Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
Sie können im Bürgerbüro Otto-Schill-Straße einen neuen PIN setzen.
Bei der Ummeldung im Bürgerbüro wird auch die Adresse auf Ihrem Aufenthaltstitel (und gegebenenfalls Reiseausweis) geändert. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.