Aufenthaltserlaubnis an Geduldete bei nachhaltiger Integration beantragen
Allgemeine Informationen
Für diese Aufenthaltserlaubnis sollen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland
- sechs Jahre geduldeter, gestatteter oder erlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (die Zeit verkürzt sich auf vier Jahre, wenn Sie mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben)
- im Besitz einer Duldung
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist nicht möglich, wenn die Duldung aufgrund eigener falscher Angaben zur Identität ausgestellt wurde.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Antragsformular (siehe unten)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der BRD (siehe unten)
- Reisepass in Kopie
- Kopie des Nachweises zur überwiegenden Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Arbeitsvertrag mit drei aktuellen Lohnbescheinigungen)
- Zertifikat Deutsch A2 eines zertifizierten Sprachkursanbieters Kopie (Goethe-Institut, TestDaF-Institut, telc GmbH (DVV), ÖSD)
- aktuelle Schulbescheinigungen der Kinder
- Nachweis über die erworbenen Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel Zeugnis über den Abschluss einer deutschen Hauptschule, einen vergleichbaren oder höheren deutschen allgemeinbildenden Schule beziehungsweise Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder eines Studiums; alternativ Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Integrations- bzw. Orientierungskurs oder über die erfolgreiche Absolvierung des Tests "Leben in Deutschland")
- Mietvertrag in Kopie
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - Bekenntniserklärung
PDF - 99 KB
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Post ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
- Erteilung:
- Volljährige: 100 Euro
- Minderjährige: 50 Euro
- Verlängerung:
- Volljährige: 93 Euro
- Minderjährige: 46,50 Euro
Wenn Sie Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) oder des Sozialamts (Sozialhilfe nach dem SGB XII) erhalten, können Sie von den Gebühren befreit werden. Reichen Sie hierzu den aktuellen Leistungsbescheid ein.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte