Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug der Eltern zum ausländischen Kind beantragen
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
Ersterteilung
- Visum zum Familiennachzug
- gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
(bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung sowie Apostille/ Legalisation - In der EU ausgestellte Urkunden im Personenstandswesen benötigen keine Apostille.) - Eheurkunde oder Sorgerechtserklärung (bei unverheirateten Eltern)
- Mietvertrag
- Bestätigung der Krankenversicherung
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- bei schulpflichtigen Kindern: aktuelle Schulbescheinigung
Verlängerung
- gültiger Reisepass
- Mietvertrag (nur notwendig, wenn sich Adresse geändert hat)
- bei schulpflichtigen Kindern: aktuelle Schulbescheinigung
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland
EXTERN - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte über einem Jahr
PDF - 134 KB - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB
Ablauf und Verfahren
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie. Das Antragsformular und die notwendigen Anlagen können Sie uns per Post oder über das Onlineformular übersenden oder in den Briefkasten der Ausländerbehörde im Technischen Rathaus (Haus B) einwerfen. Sie werden über die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich informiert.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Kosten und Gebühren
- Erteilung:
- Volljährige: 100 Euro
- minderjährige Kinder: 50 Euro
- Verlängerung:
- Volljährige: 93 Euro
- minderjährige Kinder: 46,50 Euro
Wenn Sie Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) oder des Sozialamts (Sozialhilfe nach dem SGB XII) erhalten, können Sie von den Gebühren befreit werden. Reichen Sie hierzu den aktuellen Leistungsbescheid ein.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Der Nachzug von Eltern zu einem minderjährigen Kind im Inland mit einem Aufenthaltstitel gemäß
- § 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz
- § 25 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
- § 25 Absatz 2 1. Alternative Aufenthaltsgesetz (Flüchtling)
- § 26 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz
- § 26 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (wenn vorher Aufenthalt als subsidiär Schutzberechtigter)
ist nur möglich, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Inland aufhält.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist ausgeschlossen, wenn das Kind, zu dem zugezogen werden soll, einen Aufenthaltstitel besitzt nach:
- § 25 Absatz 4, Aufenthaltsgesetz
- § 25 Absatz 4b Aufenthaltsgesetz
- § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz
- § 25a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
- § 25b Absatz 4 Aufenthaltsgesetz
- § 104a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
- § 104b Aufenthaltsgesetz