Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs beantragen
Allgemeine Informationen
Der Aufenthalt kann nur für Intensiv-Deutschkurse erteilt werden, die mindestens 18 Wochenstunden umfassen und nicht auf die Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung oder einer Beschäftigung abzielen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ausgeschlossen, wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder Ihre Abschiebung ausgesetzt ist. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern vorweisen.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- Visum zum Sprachkurs (Kopie)
- gültiger Reisepass (Kopie)
- Mietvertrag (Kopie)
- Bestätigung der Krankenversicherung
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- Nachweis über die Finanzierung durch Sperrkonto, Stipendium oder Verpflichtungserklärung; 1.027 Euro pro Monat (bei isolierten Sprachkursen) bzw. 934 Euro pro Monat (bei studienvorbereitenden Sprachkursen)
- Anmeldung zum Sprachkurs (Kopie)
- Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung und des Studiums
EXTERN - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte bis zu einem Jahr
PDF - 0.99 MB
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
- Erteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Für Aufenthaltstitel an minderjährige Kinder entstehen Kosten in Höhe der Hälfte der jeweiligen Gebühr. Wenn Sie für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, fallen keine Gebühren an. Der aktuelle Bezug ist nachzuweisen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Der Aufenthaltstitel kann für maximal ein Jahr erteilt werden.